Das Rahmerbuschfeld ist momentan landwirtschaftliche Nutzfläche. (Kerstin Ciesla)
- Gericht setzt Bebauungsplan zunächst außer Vollzug
- Naturnahe Freifläche mit hoher Artenvielfalt bleibt vorerst unbebaut
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von den Verordnungen (Normenkontrollverfahren) ist nächster Schritt
Münster/Duisburg | Das Rahmerbuschfeld ist eine der wenigen naturnahen Flächen in Duisburg ohne industrielle Vornutzung. Dem Einsatz der Duisburger Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld ist es zu verdanken, dass die Natur dort vorerst erhalten bleibt. Nach der Zustimmung des städtischen Rats sollte auf dieser Fläche nämlich ein Neubaugebiet mit 83 Häusern und Wohnungen nebst einem großen Supermarkt entstehen. Deshalb hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND bereits im März vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klage gegen die geplante Bebauung eingelegt. Mit Erfolg: Das Gericht hat den Bebauungsplan im Wege einer einstweiligen Anordnung zunächst außer Vollzug gesetzt.
Kerstin Ciesla, stellvertr. Landesvorsitzende und Vorsitzende des BUND Duisburg: „Das OVG hat mit dem Beschluss bestätigt, dass der Bebauungsplan fehlerhaft und rechtswidrig ist. Mit dem nicht anfechtbaren Urteil will das OVG verhindern, dass Fakten geschaffen und die Natur zerstört wird. Dieses Urteil ist nicht nur ein Teilerfolg für uns und die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld, mit der wir gemeinsam für den Flächenerhalt in Duisburg kämpfen, sondern auch ein wichtiges Weihnachtsgeschenk für Mensch und Natur in Duisburg.“
Das Gericht erklärt den Bebauungsplan nach einer Prüfung für unwirksam. Die Richter stellten nicht nur einen Bekanntmachungsmangel fest, sondern äußerten auch Zweifel an der Wirksamkeit mehrerer Festsetzungen, zum Beispiel die Pläne für Immissionsschutz. Zudem macht das Gericht mit Verweis auf den Umweltbericht deutlich, dass eine Bebauung nach diesen Plänen Natur, Arten, Klima und Fläche erheblich beeinträchtigen würde. Damit noch keine Fakten geschaffen werden, verfügt das Gericht einen Baustopp.
Das Rahmerbuschfeld ist momentan landwirtschaftliche Nutzfläche und wird von einem Gestüt genutzt, welches bereits seit mehr als 300 Jahren dort angesiedelt ist. Unmittelbar angrenzend ist das Düsseldorfer Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet Überanger Mark, ein bedeutender Wald. Für das FFH Gebiet ist das Rahmerbuschfeld eine Pufferzone und macht es daher zu einem einzigartigen Biotop und einem Zuhause für viele gefährdete Tierarten wie die Schleiereule oder diverse Fledermäuse sowie verschiedene Insekten- und Pflanzenarten.
Doch noch ist die Fläche nicht abschließend gesichert: „Der Baustopp hat nur Bestand, wenn wir bis Ende Januar auch die Normenkontrollklage einreichen. Hierfür bedarf es nicht nur Zeit und Arbeit, sondern auch finanzieller Unterstützung, damit wir unsere Fachanwälte mit der Mängelrüge und Klageeinreichung befassen können“, sagt Ciesla. Die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld und der BUND Duisburg hoffen, dass sich die Menschen auch weiterhin für den Naturerhalt vor der Haustüre einsetzen und die gemeinsame Anstrengung zur kompletten Verhinderung der Bebauung unterstützen.
Annette Rempe von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld macht darauf aufmerksam, dass alle Infos inklusive der Daten für das Spendenkonto auf der Internetseite: www.naturerhalt-rahmerbuschfeld.de zu finden sind. Der bisherige Erfolg wäre ohne die Spenden vieler Menschen nicht möglich gewesen.