BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND kritisiert Kabinettsbeschluss zum Landesentwicklungsplan

21. Februar 2019 | Freiraumschutz, Lebensräume, Naturschutz, Nachhaltigkeit, Landesplanung

„Angriff auf Landschaft und biologische Vielfalt“

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) scharf kritisiert. „Der Beschluss stellt einen Angriff auf die Landschaften und die biologische Vielfalt Nordrhein-Westfalens dar, wie wir ihn bisher nicht gekannt haben“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

So soll das bisherige Ziel, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag auf 5 Hektar zu reduzieren, aufgegeben werden. „Fläche ist nun mal endlich. Deswegen waren sich bisher alle einig, den Verbrauch der Fläche steuern zu müssen. Diese Flächen dennoch zu Lasten der größten Beschäftigungszweige, der Landwirtschaft und des Tourismus, aber auch der Menschen und der Tier- und Pflanzenwelt unbegrenzt zur Verfügung stellen zu wollen, ist verantwortungslos und ein politischer Offenbarungseid“, sagte Sticht.

Auch ein zweiter Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe soll im LEP gestrichen werden. Laut einer repräsentativen Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Kantar-Emnid in 2018 sind 85 Prozent der Bevölkerung in NRW und 75 Prozent der Menschen in Ostwestfalen-Lippe aber für einen Nationalpark Senne. „Wir müssen leider feststellen, dass sich diese Landesregierung nicht nur gegen den Erhalt einer der 30 wertvollsten Landschaften Deutschlands, sondern zum wiederholten Male auch gegen die Interessen der Bevölkerung stellt“, so Sticht.

„Auch am Beispiel der Windkraft wird deutlich, wie überfordert Laschet und Co. sind, wenn es um nachhaltige Weichenstellung für unser Land geht“, sagte Sticht. Windenergieanlagen sollen zukünftig nur noch in einem Mindestabstand von 1.500 Metern zu Wohngebieten möglich sein, obwohl dies mit Bundesrecht nicht vereinbar ist.

Der BUND fordert die Landtagsmitglieder auf, dem Landesplanungsgesetzentwurf, der dem LEP zugrunde liegt, ihre Zustimmung zu verweigern.

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