BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Flächenfraß stoppen! Gegen die Politik mit der Dampfwalze!

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mit ihrer Änderung des Landesentwicklungsplans einen Angriff auf den Freiraumschutz gestartet. Dagegen klagt der BUND.

Gegen die Politik mit der Dampfwalze! Die schwarz-gelbe Landesregierung treibt mit ihrer Politik den Flächenfraß voran. Dafür wurde extra der Landesentwicklungsplan geändert. Das Bebauen der „grünen Wiese“ soll dadurch erleichtert werden. Wir klagen dagegen. Dr. Thomas Krämerkämper, der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende, erklärt warum.


BUND klagt gegen Landesentwicklungsplan

Der BUND klagt gegen die von der Landesregierung  im Juli 2019 durchgeführte Änderung des Landesentwicklungsplans. Der Umweltverband hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster beantragt, die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 für unwirksam zu erklären. Gleichzeitig wurde eine  umfassende Mängelrüge bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Der BUND macht einen „totalen Abwägungsausfall“ bei der Änderung etlicher Bestimmungen geltend. Dies führe in vielen Politikfeldern aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes zu gravierenden Verschlechterungen.

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Schwarz-Gelber Landesentwicklungsplan ist Angriff auf die Zukunftsfähigkeit NRWs

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) ist die fachübergreifende, integrierte Konzeption für die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Neben den raumplanerischen Entwicklungszielen werden im LEP flächendeckend die zukünftigen Grundzüge der zentralen Versorgungsbereiche und der Entwicklungsachsen festgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel Abgrabungen, (Flug)Häfen, aber auch Standorte für flächenintensive industrielle Großvorhaben oder Kraftwerke. Erst seit Februar 2017 ist der neue LEP für NRW gültig. Doch die neue CDU/FDP-Landesregierung will ihn schon wieder ändern.

Die Landesregierung ist nach eigenem Bekunden angetreten, die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens entfesseln zu wollen. Deshalb verabschiedet sie jetzt diverse „Entfesselungspakete“, deren Maßnahmen über den LEP verbindlich gemacht werden sollen (geplante LEP-Änderungen)

Ein erster Antrag der Landtags-Fraktionen von CDU und FDP mit dem Titel „Für Nordrhein-Westfalen wieder nachhaltige Entwicklung ermöglichen – Landesplanung praxisgerecht ausgestalten und Chancen für Wohlstand, Beschäftigung und mehr Wohnungen schaffen“ wurde am 24. Januar 2018 im Rahmen einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags mit Sachverständigen – auch des BUND – diskutiert. Der BUND hat seine Kritik in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Ein zentrales Anliegen der Landesregierung dabei ist die Abschaffung des so genannten 5 Hektar-Ziels, mit dem Rot-Grün den anhaltenden Freiraumverbrauch bremsen wollte. Der BUND sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes, das fordert, die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verringern, und zwar insbesondere durch quantifizierbare Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme.

Ferner plant die Landesregierung, den Weg zur leichteren Realisierung vermeintlich landesbedeutsamer flächenintensiver Großvorhaben in der freien Landschaft zu ebnen. Durch die Aufweichung entsprechender Vorgaben soll insbesondere auch der seit Jahrzehnten umstrittene newPark (Kreis Recklinghausen) möglich werden. Dieses Vorhaben, zu dessen Anbindung erst eine autobahnähnliche Straße (B474n) durch geschützte Natur gebaut werden müsste, würde zahlreiche Umweltprobleme in der Region verschärfen, ohne die erhofften wirtschaftlichen Impulse zu bringen.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen neben Düsseldorf und Köln/Bonn alle regionalen Flughäfen gleichrangig als landesbedeutsam eingestuft werden. Wie so eine nachhaltige Gestaltung des NRW-Luftverkehrssystems erreicht werden kann, erschließt sich nicht. Im Gegenteil: Es drohen mehr Lärm und schädliche Umwelteinwirkungen und eine gegenseitige Kannibalisierung zum Teil hoch subventionierter Flugplätze.

Auch soll es zukünftig leichter werden, Kies-, Sand- oder Kalkabgrabungen vorzunehmen. Dazu plant Schwarz-Gelb, die Pflicht zur regionalplanerischen Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten aufzuweichen. Damit sind weitere Konflikte mit dem Natur-, Arten- und Gewässerschutzschutz vorprogrammiert.

Die räumliche Steuerung soll auch im Bereich der Energieversorgung aufgegeben werden. So soll die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung gestrichen werden. Auch da befürchtet der BUND eine zunehmende Zahl von Konflikten auf lokaler Ebene. Ins Bild passt da, dass die Vorgaben zur Kraft-Wärme-Kopplung und die entsprechenden Mindestwirkungsgradanforderungen für neu festzulegende Standorte ebenfalls wegfallen sollen.

Fazit: Die vorgesehenen Neuerungen verstoßen zum Teil gegen Vorgaben des Bundesrechts, führen insgesamt zu weiteren Umweltverschlechterungen in NRW und sind deshalb abzulehnen.  

Im Juli 2019 trat die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ in Kraft. Dagegen hat der BUND Klage und parallel eine umfassende Mängelrüge bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

Hinweis: Der ab dem 06. August 2019 geltende LEP NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017 (Textteil; Zeichnerische Festlegung) unter Abänderung durch die Änderung des LEP NRW 2019. Eine Gesamtfassung finden Sie hier.

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BUND ./. Land NRW: Mängelrüge gemäß § 11 (5) Raumordnungsgesetz vom 05.08.2020

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BUND-Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

BUND-Stellungnahme vom 13.05.2019

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BUND-Stellungnahme vom 18.01.2018

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Landesplanung und Freiraumschutz

Die geplante Änderung des Landesentwicklungsplans wurde jetzt auch formell eingeleitet. Im Rahmen der Verbände-Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung für die Planänderung (so genanntes "Scoping") haben die NRW-Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU ihre Anforderungen an die Umweltprüfung eingebracht und zu den beabsichtigen Änderungen des LEP Position bezogen.

zur Stellungnahme vom 22.01.2018

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