BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND fordert mehr Tempo für naturverträgliche Windenergienutzung

16. September 2022 | Energiewende, Klimawandel, Windenergie

Auch Forstflächen verantwortungsbewusst öffnen

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Landesregierung auf, schnell die notwendigen Grundlagen für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung auf bis zu 2 Prozent der Landesfläche zu schaffen. Dabei müssten auch Forstflächen verstärkt in den Fokus genommen werden. Waldökosysteme dagegen müssten tabu bleiben. Hierzu hat der Umweltverband Biodiversitätsstandards formuliert.

„Das Jahr 2022 ist ein verlorenes Jahr für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen. Die Braunkohlenkraftwerke laufen unter Volldampf, um den wegfallenden französischen Atomstrom zu ersetzen, beim Ausbau der Windenergienutzung herrscht hingegen Flaute. Den Ankündigungen der Landesregierung zum Ausbau der Nutzung der Windenergie müssen jetzt konkrete Taten folgen. Dazu müssen schnell die landesplanerischen Vorgaben geändert werden, um Fehlplanungen auf regionaler Ebene zu verhindern“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Zur Beendigung der Windenergie-Blockade fordert der BUND die landesplanerische Sicherung von bis zu 2 Prozent der Landesfläche als Windenergie-Vorranggebiete mit so genannter Eignungswirkung. Damit sollen die Planungsregionen eine konkrete Handhabe bekommen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden und möglichen Wildwuchs zu verhindern. Auch müsse die 1.000 Meter-Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung schnell fallen. Zur Erhöhung der Flächenverfügbarkeit sei aber auch die verantwortungsbewusste Nutzung forstlicher Anbauflächen unvermeidbar.

„Naturnahe Waldökosysteme, bei denen es sich in der Regel um Laub-Mischwälder mit überwiegend heimischen Baumarten und einer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung handelt, sind auszuschließen. Bei Berücksichtigung der Biodiversitätsstandards spricht aber nichts gegen eine Nutzung von Holzplantagen“, so Sticht.

Zu beachten sei, dass Flächen, auf welchen angebaute Baumbestände durch Wind oder Sommerdürre ausgefallen sind, oft eine große ökologische Relevanz haben, weil sie eine natürliche Waldentwicklung begünstigen, solange keine flächige Aufforstung erfolgt. Die Erfahrungen zeigen, dass sich solche Flächen rasch auf natürliche Weise wieder bewalden. Vielfach erweist sich gerade die flächig aufgetretene Borkenkäfermassenvermehrung damit als Chance zur Forcierung einer naturnahen und klimawandelstabilen Waldentwicklung.

BUND-Chef Sticht: „Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf Sommerdürreflächen muss eine räumlich-funktionale Kompensation des unvermeidlichen Eingriffs durch Verzicht auf flächige Aufforstung u.a. im Bereich der Anlagenstandorte sein. So können der Klimaschutz, die Biodiversität und auch die Waldbauern von der Windenergie profitieren.“

Das gesetzlich vorgeschriebene natur- und artenschutzrechtliche Prüfprogramm müsse selbstverständlich vollkommen zur Anwendung kommen und Tabubereiche wie Naturschutz- oder Wildnisentwicklungsgebiete müssten beachtet werden. Diese Umweltprüfungen sind nach Ansicht des BUND auch nicht für Genehmigungsverzögerungen verantwortlich. Zur Planungsverbesserung müssten vielmehr die Gutachten- und Prüfstandards vereinheitlicht, die Digitalisierung des Antragsverfahrens vorangetrieben und eine bessere Personalausstattung der Genehmigungsbehörden umgesetzt werden.

Hinweis: Die BUNDposition „Biodiversitätsstandards für eine naturverträgliche Planung von Windenergieanlagen im Forst“ finden Sie unter https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/Energie_und_Klima/Erneuerbare_Energie/2022_09_BUNDposition_Windenergie_im_Forst_web.pdf

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