BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND erzielt Erfolg für Hambacher Wald

14. Dezember 2017 | Braunkohle, Hambach, Kohle, Klima & Energie, Wälder

RWE erklärt Rodungsverzicht

Im Eilbeschwerdeverfahren um den vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Wald hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen wichtigen Etappensieg errungen. RWE erklärte heute verbindlich einen Rodungsverzicht auf Basis der aktuellen Genehmigung und sicherte die Kostenübernahme für das Verfahren zu.

„Offensichtlich hat RWE aus Sorge vor einem Gerichtsentscheid zugunsten des Hambacher Waldes nachgegeben“, sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW. „Unser Eilantrag und auch der Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts haben sich damit erledigt. Wir haben uns mit dem Ziel des Eilantrags durchgesetzt.“ Sollte die Bergbehörde jedoch wiederum neue Genehmigungen inklusive Rodungserlaubnis erteilen, könnte der BUND erneut Rechtsmittel einlegen. Der BUND ist grundsätzlich gespannt, wie das Land NRW nun mit der Frage der FFH-Gebietsausweisung und der Klimaverträglichkeit des Braunkohletagebaus weiter umgehen wird. Der BUND fordert die Landesregierung von NRW auf, die gewonnene Zeit nun für eine politische Lösung des Konflikts zu nutzen.

Trotz dieses wichtigen Zwischenerfolges für den Hambacher Wald ist der Streit daher noch nicht beendet. „Jeder Tag ohne Rodung ist ein guter Tag für den Wald und die dort lebenden Tiere“, so Jansen. „Die seltene Bechsteinfledermaus und die Haselmaus sind weiter bedroht.“

Aktenzeichen: 11 B 1362/17 (I. Instanz: VG Köln 14 L 3477/17)

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