BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Autobahn A44: BUND siegt vor dem Bundesverwaltungsgericht

21. Dezember 2011 | Mobilität, Bundesverkehrswegeplan

Gericht erklärt Planfeststellungsbeschluss für Rückhaltebecken im Autobahnohr A 3/A44 für rechtswidrig

Der BUND hat die Klage gegen die Planfeststellung für die Änderung eines Regenrückhaltebeckens für die umstrittene Autobahn A 44 gewonnen. In seiner Entscheidung vom 21.12.2011 erklärte das Bundesverwaltungsgericht  den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar.

 

Hintergrund ist das Vorhaben des Landesbetriebs Straßen.NRW, in einem Auffahrtohr im Kreuz Ratingen-Ost in der Wasserschutzzone des Wasserwerks Homberg ohne besondere Abdichtung des Untergrundes Schmutzwasser von der Autobahn zu sammeln, um es dann in einen Bach einzuleiten. Gegen diese Planung hatte sich der BUND  gewandt, um eine Verseuchung des Trinkwassers zu verhindern.

 

Das BVerwG folgte der BUND-Argumentation. Dabei war für das Gericht entscheidend, dass fehlerhaft keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Planfeststellungsbeschluss durchgeführt worden ist. Angesichts der auch nach einem Gutachten nicht einfach zu bewortbaren Frage, ob der Baugrund des Rückhaltebeckens in der Wasserschutzzone II ausreichend dicht ist, wäre eine umfassende Ermittlung und Bewertung der Umweltfolgen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens mit UVP unter breiter Beteiligung erforderlich gewesen.

 

"Dieses Urteil zeigt, dass die Hoffnung des Landesbetriebs Straßen.NRW und der A 44 - Befür­worter sich nicht erfüllt, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von März 2009 sei der Bau der A 44 in trockenen Tüchern", sagte Götz Lederer, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Mettmann. Zu viele ungeklärte Fragen und Verfahren seien noch vorhan­den. Die Planung des Hochwasserbeckens war als kostengünstige Lösung gedacht, um die Kla­gen der Städte Düsseldorf und Ratingen gegen die steigende Hochwassergefahr durch den Bau der A 44 abzuwenden. Nun muss aufwendig neu geplant werden. Ohne eine Lösung werden wohl auch die Städte Düsseldorf und Ratingen ihre Klagen beim Bundesverwaltungsgericht aufrechterhalten und reaktivieren.

 

Ob die umstrittene Teilstrecke jemals zu Ende gebaut werden kann, ist mehr als fraglich. Mehrere Klagen gegen das Vorhaben sind noch anhängig. Die Baugrunduntersuchungen sind immer noch nicht alle durchgeführt. Ob und wie die zahlreichen Brücken gebaut werden können, ist unklar.

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster sieht den Planfeststellungsbeschluss zur A44 in der derzeitigen Form für umfassend rechtswidrig und nicht vollziehbar an. Im  Dezember 2011 hatte das OVG einem Landwirt Recht gegeben, und die Rechtswidrigkeit einer vorzeitigen Besitzein­wei­sung  bestätigt. Seitdem ruhen die Bauarbeiten.

Zudem wird das kurze Teilstück  immer teurer. Von ursprünglich 130 Millionen, über die jetzt genannten 223 Millionen bis in unbekannte Höhe. Gleichzeitig sinkt der Verkehrswert, denn der Weiterbau der A44 über Velbert hinaus wurde mittlerweile auf Eis gelegt. Nach BUND-Auffassung macht es keinen Sinn, angesichts leerer Staatskassen und des maroden Zustandes bestehender Straßen, das Projekt fortzuführen.

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