Umwelt- und Entwicklungsverbände sowie Landeskirchen haben heute in Berlin ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt. Es enthält konkrete Maßnahmen, um das Klimaziel bis 2020 zu erreichen und 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 auszustoßen. Darüber hinaus fordern die zivilgesellschaftlichen Organisationen, jetzt die klimapolitischen Weichen für die Folgejahre richtig zu stellen. Geschieht in den kommenden zwei Jahren nichts, so wird Deutschland seine Ziele um mindestens acht Prozentpunkte verfehlen. Das haben Berechnungen des Bundesumweltministeriums ergeben. Dies wäre ein klimapolitischer Offenbarungseid, mit dem auch die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands endgültig verspielt würde.
Um das Klimaschutzziel von minus 40 Prozent bis Ende 2020 gegenüber 1990 doch noch zu erreichen muss die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken bis 2020 gegenüber der business-as-usual-Entwicklung in etwa halbiert werden. Die installierte Leistung reduziert sich damit von rund 40 Gigawatt auf 20 Gigawatt. Sinnvollerweise gehen die Kraftwerke in der Reihenfolge ihres Alters vom Netz („die ältesten und dreckigsten zuerst“). Konkret bedeutet dies, dass alle Kohlekraftwerke mit einer Betriebsdauer von über 30 Jahren stillgelegt werden. Bis 2020 müssen somit alle Kohlekraftwerke mit einem Inbetriebnahmedatum vor 1990 vom Netz genommen werden. Davon betroffen wären zum Beispiel bis auf die drei BoA-Blöcke alle Braunkohlenkraftwerke im Rheinischen Braunkohlenrevier.
Die Treibhausgasemissionen aus Kohlekraftwerken werden nach diesem Fahrplan von 256 Mio. t CO2 im Jahr 2016 auf nur noch 114 Mio. t CO2 im Jahr 2020 mehr als halbiert. Die Stilllegung der ältesten und ineffizientesten Stein- und Braunkohlekapazitäten erfolgt im Gleichschritt. Die Anlagen können rechtssicher entschädigungsfrei stillgelegt werden, wie eine neue juristische Analyse belegt.