Das BUND-Grundstück an der Tagebaukante ist RWE im Weg. [Foto: Dirk Jansen]
Seit mehr als 25 Jahren ist der BUND Eigentümer eines Grundstücks im geplanten Abbaugebiet des Braunkohlentagebaus Hambach. Das mit einem gelben Holzkreuz markierte Stückchen Wiese ist als ein Symbol des Widerstandes allgemein bekannt. Die RWE Power AG versucht seit längerem den BUND zu enteignen, um den Tagebau erweitern zu können. Dagegen setzt sich der BUND juristisch zur Wehr. Inzwischen ist der Braunkohlentagebau bis auf wenige Meter an diese kleine ökologische Insel herangerückt. Zum wiederholten Male wurde das Grundstück nun durch die Tagebauaktivitäten verwüstet. BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen hat deshalb Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der RWE Power AG sowie eines Erdbewegungsunternehmens gestellt.
Was ist geschehen? Nach Beendigung der auf dem Grundstück zur Begleitung der Rodung des Sündenwäldchens installierten Mahnwache startete der Tagebaubetreiber mit umfangreichen Erdarbeiten auf dem Betriebsgelände des Tagebaus. Mit schweren-Traktorengespannen und LKW wird seitdem Bodenmaterial von außerhalb des Tagebaus in den Tagebau transportiert. Die Fahrer der tonnenschweren Gespanne nutzten dabei das BUND-Grundstück als Abkürzung. Die Traktoren waren als einer Kerpener Firma zugehörig gekennzeichnet; die zugehörigen Nummernschilder konnten festgestellt werden.
Durch die illegale Befahrung erheblicher Teile der BUND-Wiese mit schwerem Gerät wurde die Bodenoberfläche inklusive Vegetation vollständig zerstört. Mit einer starken Bodenverdichtung ist zu rechnen. Eine Wiederherstellung der ursprünglichen ökologischen Funktionen dürfte nur mit einigem Aufwand erreichbar sein. Das zur eindeutigen Markierung der Grundstücksgrenze fest im Boden verankerte Betreten verboten-Schild war offenbar vorher entfernt worden. Es war im Umfeld des BUND-Grundstücks nicht mehr auffindbar; auch weitere eindeutige Einfriedungen des Grundstücks wurden ignoriert.
Der BUND hat die zerstörerischen Maßnahmen dokumentiert und sofort Strafanzeige erstattet. Zudem wurde die RWE Power AG aufgefordert, die Zerstörung zu stoppen, das Grundstück wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen und den entstandenen Schaden finanziell auszugleichen.
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: “Die RWE Power AG sowie die von dem Kohlekonzern beauftragten Firmen betrachten fremdes Eigentum offenbar als freie Verfügungsmasse. Das Braunkohlenrevier darf aber kein rechtsfreier Raum sein.”