Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am frühen Abend des 10.09.2025 nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung dem Normenkontrollantrag des BUND NRW zum Bebauungsplan 112, „Auf dem Butterberg“, stattgegeben und den Bebauungsplan für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Grund für das Urteil des Gerichts waren schwerwiegende Mängel bei der Bewältigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.
In der Wirkung des Urteils ist die Stadt Sankt Augustin nun aufgerufen, das Bebauungsplanverfahren neu zu starten und dort dem Artenschutz, der der Abwägung des Rates nicht zugänglich ist, die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und ausreichend bemessene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmenvorzusehen.
Der BUND begrüßt zwar den positiven Ausgang des Rechtsstreits zu Gunsten des Rechtsvollzugs im Artenschutzrecht zu Gunsten der betroffenen Arten. Besser wäre es aber gewesen, wenn seine die vom BUND frühzeitig vorgetragenen Hinweise und Bedenken zum Artenschutz, die vom Gericht nun bestätigt wurden, bereits im regulären öffentlichen Beteiligungsverfahren bei der Offenlage des Bebauungsplanes gehört worden wären. Dann wären die jetzt eintretenden Verzögerungen weitgehend zu vermeiden gewesen.
Der Rechtsstreit wurde maßgeblich von Andreas Fey vom Verein „FAUNA Sankt Augustin“ unterstützt. Die Rechtsvertretung des BUND hatte die Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte (Frankfurt) übernommen.
Aktenzeichen 10 D 228/24. NE