RWE wird für Rheinwasserentnahme zahlen müssen

02. September 2024 | Braunkohle, Flüsse & Gewässer

Klarstellung der Landesregierung nach BUND-Kritik

RWE muss für Wasserentnahme zur Befüllung der Braunkohle-Restseen zahlen. Das hat Umweltminister Krischer jetzt in einem Bericht an den Landtag bestätigt. "Nach derzeitigen Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist", heißt es darin. Die Versuche des Kohlekonzerns, sich der Braunkohlefolgekosten auf Kosten der Allgemeinheit zu entledigen, sind zumindest in diesem Punkt erst einmal gescheitert.

Der BUND hatte bereits im Juni 2024 in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es Anzeichen dafür geben würde, dass sich RWE vor dem Wasserentnahmeentgelt drücken wollte. Diese Vermutung wurde durch einen WDR-Bericht bestätigt. Danach erklärte eine RWE-Sprecher auf Anfrage, das Entnehmen des Wassers aus dem Rhein sei "nach den landesplanerischen Vorgaben konkret darauf ausgelegt, dem Anliegen einer frühzeitigen und schnellstmöglichen Befüllung der Tagebauseen nachzukommen. Insofern würde eine Kostenbelegung dieser Wasserentnahme nicht der Lenkungsintention des WasEG entsprechen, eine Reduzierung von Wasserentnahmen herbeizuführen."

Im Klartext: RWE vertritt die Auffassung, für "behördlich angeordnete Benutzungen" müsse die Gebühr nicht gezahlt werden. Und die Rheinwasserentnahme sei eine solche im Braunkohlenplan vorgesehene Maßnahme zur Befüllung der Tagebaulöcher und des Grundwassers sowie zur Stützung der Feuchtgebiete. Die Argumentation ist rechtlich fragwürdig und einigermaßen dreist. Denn diese Maßnahmen sind die Grundbedingung dafür gewesen, dass RWE überhaupt bergrechtliche und wasserrechtliche Zulassungen bzw. Genehmigungen für die Tagebau erteilt bekommen hat.

Die Rheinwassertransportleitung soll unter anderem dazu dienen, die Restlöcher mit Wasser zu füllen. RWE rechnet damit, dass dies 40 Jahre dauert. Danach muss die Pipeline nach RWE-Angaben weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen.

Mehr Informationen:

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb