BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

RWE will BUND für den Braunkohlentagebau Hambach enteignen

17. Mai 2017 | Braunkohle, Hambach, Kohle, Klimawandel

Kleines Grundstück – große Sperrwirkung

Die RWE Power AG will den Tagebau Hambach bis zum Jahr 2045 fortführen und dort noch bis zu 1,4 Milliarden Tonnen Braunkohle fördern. Dazu benötigt sie ein Grundstück des BUND, welches – nördlich der ehemaligen Trasse der alten Autobahn A 4 gelegen – den Baggern den Weg versperrt. Das Grundstück markiert exakt die von den Tagebaugegnern markierte „Rote Linie“. Deshalb hat RWE bei der Bezirksregierung Arnsberg die Grundabtretung – vulgo: Zwangsenteignung – beantragt. Am 18. Mai finden dazu ein Ortstermin und eine anschließende mündliche Verhandlung statt.

Der BUND hatte das etwa 500 Quadratmeter große  Grundstück bei Kerpen-Manheim im April 1997 gekauft. Nach den Plänen der RWE Power AG soll die Fläche im Jahr 2020 vom Tagebau Hambach erreicht werden. Der Antrag auf Grundabtretung wurde ausführlich begründet: 34 Aktenordner stark ist das Schreiben. RWE beruft sich darauf, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks zur „ordnungsgemäßen Führung“ des Tagebaus unumgänglich sei. Eine Umfahrung des Grundstücks würde „einen geordneten Tagebau und eine effiziente Kohlegewinnung vereiteln.“  Eine  Enteignung ist nach dem Bundesberggesetz nur dann zulässig, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient. Genau das aber bezweifelt der BUND. Braunkohle ist der Klimakiller Nr. 1 in Deutschland, allein im letzten Jahr setzten die RWE-Kraftwerke und –Fabriken  im Rheinland 82 Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid frei. Auch die Folgen der Gewinnung und Nutzung für Mensch, Natur und Gewässer sind verheerend. Dem Tagebau sollen nicht nur die Siedlungen Kerpen-Manheim und Morschenich weichen, auch der Hambacher Wald würde bis auf wenige Reste fast vollständig zerstört. In diesem leben 142 Vogelarten, 12 Fledermausarten, die Haselmaus und drei streng geschützte Amphibienarten. Wegen der massiven Überkapazitäten auf dem Strommarkt gehen zudem auch ohne Braunkohle die Lichter nicht aus.

Der BUND hat deshalb bereits im Vorfeld angekündigt, das Grundstück nicht kampflos hergeben zu wollen. Schon einmal hatte sich der BUND erfolgreich gegen RWE zur Wehr gesetzt. Die Enteignung der BUND-Obstwiese im Tagebau Garzweiler war im Dezember 2013 vom Bundesverfassungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt worden.

Setzt sich der BUND erneut durch, gingen RWE nach Angaben des Unternehmens etwa 300 Millionen Tonnen Braunkohle verloren. Wegen der notwendigen Zuwegungen und Böschungen blieben 450 Hektar vom Tagebau verschont. Das Festhalten des RWE an der Enteignung wertet der BUND als Beleg der energiepolitischen Festgefahrenheit des Konzerns. Die öffentlichen Verlautbarungen, wonach das Unternehmen bis zum Jahre 2030 bis zu 48 Prozent CO2- einsparen wolle, entpuppen sich damit  als reines Lippenbekenntnis. Wenn es RWE damit ernst wäre, müssten jetzt die Tagebaugrenzen zurückgenommen werden. Aus klimaschutzpolitischer Sicht müsste drei Viertel der Braunkohle im Boden bleiben.

 

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