Regionalplan Ruhr: BUND verklagt Regionalverband

06. März 2025 | Freiraumschutz, Landesplanung

Umweltverband sieht gravierende Planungsmängel

Das newPark-Industriegebiet bei Datteln/Waltrop würde wichtigen Freiraum zerstören. [Foto: Dirk Jansen] Das newPark-Industriegebiet bei Datteln/Waltrop würde wichtigen Freiraum zerstören. [Foto: Dirk Jansen]

  • Regionalplan missachtet offensichtlich verbindliche landesplanerische Vorgaben
  • schwerwiegende Mängel bei konkreten Vorhabensplanungen
  • auch weitere Regionalpläne auf dem Prüfstand

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht juristisch gegen den Regionalplan Ruhr vor. Der Umweltverband hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster fristgerecht eine Klage gegen den Regionalverband Ruhr eingereicht. Mit der Klage wird beantragt, den Beschluss vom 10. November 2023 zum Regionalplan Ruhr für unwirksam zu erklären. Der BUND konstatiert dem Planwerk erhebliche Mängel. Insbesondere entspreche der Regionalplan Ruhr nicht den geltenden Zielen und Grundsätzen der höherrangigen Landesplanung. Parallel zu der Klage legte der BUND beim Regionalverband Ruhr eine umfangreiche Mängelrüge vor und fordert, die Planung rechtskonform auszugestalten.
 
Der BUND macht geltend, dass der Regionalplan gegen etliche Bestimmungen des Landesentwicklungsplans (LEP) verstößt, da sich der Plangeber auf Regelungen stützt, die durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden waren. Damals war das OVG dem BUND-Antrag im Normenkontrollverfahren gefolgt und hatte die meisten der noch unter Schwarz-Gelb im Jahre 2019 vorgenommenen Änderungen des Landesentwicklungsplans für unwirksam erklärt (11 D 133/20.NE). Dies betraf insbesondere Vorgaben zum Aufweichen der Ziele zur flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung und zum Schutz des Freiraums („5-Hektar-Ziel“).
 
Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND: „Da die betreffenden Regelungen der LEP-Änderungsverordnung von Anfang an unwirksam waren, führt dies zur Rechtswidrigkeit des Regionalplans soweit dieser unwirksame Zielvorgaben umsetzt und an unwirksamen Grundsätzen ausgerichtet ist. Es ist völlig unverständlich, dass der RVR den insofern offensichtlich rechtswidrigen Regionalplan fast ein Jahr nach dem Urteil noch immer nicht entsprechend geändert hat. Die bislang unterbliebene Neuausrichtung des Regionalplans an die aktuelle Rechtslage ist ein grober Mangel und lädt die Planenden auf kommunaler Ebene quasi zur Fortsetzung des Rechtsverstoßes ein.“So enthalte der Regionalplan in Bezug auf die Siedlungsentwicklung keine Instrumente für die Umsetzung des Gebotes der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Auch verstoße der Plan gegen die Vorgabe, bisher in Regional- oder Flächennutzungsplänen für Siedlungszwecke vorgehaltene Flächen, für die kein Bedarf mehr besteht, wieder dem Freiraum zuzuführen, sofern sie noch nicht in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt sind. Auch habe der Regionalverband Ruhr ignoriert, dass nach dem OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan wieder das Ziel gilt, den Flächenverbrauch im Land auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen. Mit der erleichterten Freigabe einer Inanspruchnahme des Freiraums verstößt der Regionalplan nach Ansicht des BUND damit auch gegen den LEP-Grundsatz betreffend die Ziele der Erhaltung von Kaltluftbahnen, Grünflächen und Sicherung eines Biotopverbundsystems, die alle der Anpassung an den Klimawandel dienen.
 
Kraftwerksstandort Datteln 4, Gewerbegebiet newPark und Deponie Lohmannsheide auf dem Prüfstand

Neben allgemeinen Verstößen gegen höherrangiges Planungsrecht sieht der BUND auch rechtwidrige Festlegungen zu konkreten Vorhaben und Planungen.
So habe der Regionalverband Ruhr ohne weitere Abwägung den Standort des Kohlekraftwerks Datteln 4 in den neuen RVR- Regionalplan übernommen. „Dabei wurde der Kraftwerksstandort Datteln 4 bislang niemals raumordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich rechtskonform geplant“, so Krämerkämper. „Er kann damit nicht einfach so als Bestand in den neuen Regionalplan übernommen werden.“ Zudem mangele es dem Plan an der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen eines Kohlekraftwerks auf den Klimaschutz.
 
Auch in Bezug auf das seit Jahren geplante Gewerbegebiet newPark zwischen Datteln und Waltrop sieht der BUND gravierende Planungsmängel. Der gewählte Standort ist nach Auffassung des BUND für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, die mit einer Versiegelung der schützenswerten Böden in dem 340 Hektar großen Areal einherginge, ungeeignet. Weder die Niederschlagsentwässerung noch die verkehrliche Erschließung sei gesichert. Außerdem verstößt die Festlegung gegen das europäische Habitatschutzrecht, weil der Vollzug der Planung zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des europäischen Schutzgebiets „Lippeaue“ mit den dortigen geschützten Lebensräumen führen würde. Diese Tatsachen waren dem Regionalverband Ruhr vor der Beschlussfassung bekannt. Diesbezüglich bescheinigt BUND-Experte Krämerkämper der Regionalplanung einen evidenten Abwägungsfehler.

Als weiteres Beispiel führt der BUND den geplanten Standort der DK I-Deponie Lohmannsheide am Niederrhein an. Der auf der Grenze von Duisburg nach Moers gewählte Standort auf einer Bergehalde, unter der sich eine mit diversen giftigen Abfällen und gefährlichen Altlasten verfüllte Kiesgrube befindet, ist für die Errichtung einer solchen Deponie offensichtlich ungeeignet. Wegen einer fehlenden Alternativenprüfung und unzureichenden Umweltprüfung ist die der Flächenfestlegung zugrundeliegende Abwägung fehlerhaft.

Im Ergebnis müsse der Regionalplan deshalb im Hinblick auf die vielen geltend gemachten Mängel überarbeitet und die geänderte Planung neu beschlossen werden.

Der BUND kündigte an, auch die weiteren derzeit in der Neuaufstellung befindlichen Regionalpläne wie die für die Planungsregionen Ostwestfalen-Lippe sowie Köln genau zu prüfen. Noch bestünde die Gelegenheit, sie rechtskonform auszugestalten.

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