BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pipeline-Gesetz ist verfassungswidrig

28. August 2014

Etappensieg für Gegner*innen der Giftgas-Leitung

Widerstand gegen CO-Pipeline. © D. Jansen

Das vom NRW-Landtag am 21. März 2006 verabschiedete Rohrleitungs-Gesetz zur Ermöglichung der Enteignung von für die CO-Pipeline zwischen Krefeld-Uerdingen und Dormagen benötigten Grundstücke ist verfassungswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat festgestellt, dass dieses Gesetz gegen das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Kläger auf Eigentum verstößt. Da über die Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit den Grundrechten der Kläger allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden könne, hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. "Kläger, Bürgerinitiativen und Anwohner der Trasse können das getrost als einen weiteren großen Etappensieg feiern und brauchen jetzt auf Jahre keine CO-Vergiftung im eigenen Haus oder Garten zu befürchten", sagte BUND-Experte und BI-Pressekoordinator Dieter Donner. Bestätigt das Bundesverfassungsgericht die vom OVG vertretene Rechtsauffassung, wäre das wahrscheinlich das Ende der unverantwortlichen Bayer-Pipeline, da das Rohrleitungs-Gesetz die Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss bildet.

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