BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht weist BUND-Klage gegen B 474n ab

29. März 2017 | Bundesverkehrswegeplan, Mobilität

Umweltverband prüft weitere Schritte

Der 11. Senat des OVG Münster. (Dirk Jansen)

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht in  Münster heute die Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln) abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Umweltverband kündigte an, jetzt eine Beschwerde dagegen prüfen zu wollen.

„Natürlich sind wir über dieses Urteil enttäuscht“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Der 11. Senat des OVG hat nach seiner vorherigen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht die mit der Rückverweisung gegebenen Möglichkeiten nicht genutzt und praktisch das gleiche Urteil wie 2013 gefällt.“

Der BUND bleibt hingegen bei seiner Rechtsauffassung, wonach das Vorhaben wegen der unzulässig hohen Schadstoffeinträge  in das europäische Natura-2000-Gebiet ‚Lippeaue‘ rechtswidrig ist. Auch habe das Gericht nicht ansatzweise die mit der Zerschneidung des Waldgebiets „Die Deipe“ verbundenen artenschutzrechtlichen Belange gewürdigt. „Es bleibt mühsam, die europarechtlichen Vorgaben vor deutschen Gerichten durchzusetzen“, so das Fazit von BUND-Mann Krämerkämper.

Eine Ursache der falschen Bewertung der Schadstoffeinträge liegt darin, dass der Senat wie schon 2013 die der B474n zugrunde liegende Verkehrsprognose als korrekt ansah. Dabei findet die seit rund 20 Jahren prognostizierte Verkehrsentwicklung real nicht statt. „Dies ignoriert der Senat völlig“, so Krämerkämper. Auf Unverständnis stößt auch der Ansatz von Labormessungen für den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge, während die Realwerte bekanntermaßen deutlich höher lägen. Der BUND zeigt sich ratlos, wie er gegen falsche Gutachten vor diesem Senat vorgehen soll, wenn nicht einmal der Gegenbeweis aus der Realität das Gericht überzeugen könne.

Bezeichnenderweise versuche der Senat wie auch schon 2013 wieder durch die Nichtzulassung der Revision den Zugang zur nächsten Instanz zu erschweren und damit eine erneute Überprüfung seines Urteils zu verhindern.

Bei der heutigen Urteilsverkündung kündigte der Vorsitzende des 11. Senats an, eine „außergewöhnlich umfangreiche Urteilsbegründung“ vorlegen zu wollen. Der BUND deutet dies auch als Hinweis, dass der Senat besorgt ist, eine erneute Schlappe vor dem Bundesveraltungsgericht erleiden zu können. Der BUND wird die Urteilsbegründung jedenfalls intensiv prüfen und dann über weitere juristische Schritte entscheiden.

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK

 

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