BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Landeswassergesetz: Demontage des Grundwasser- und Gewässerschutzes

08. November 2020 | Flüsse & Gewässer, Freiraumschutz, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Volksinitiative Artenvielfalt, Wasser

Volksinitiative Artenvielfalt NRW drängt auf Zurücknahme des jetzigen Entwurfes

Fehlende Uferrandstreifen und Gülleeinträge sind fatal für die Artenvielfalt. (Foto: Horst Stolzenburg) Fehlende Uferrandstreifen und Gülleeinträge sind fatal für die Artenvielfalt. (Foto: Horst Stolzenburg)

Anlässlich der Landtagsanhörung zur Novelle des Landeswassergesetzes am 9. November fordern die NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) die schwarz-gelbe Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen. Die Novelle würde den Grundwasser- und Gewässerschutz nahezu vollständig demontieren. So sei zukünftig vorgesehen auf Gewässerrandstreifen zu verzichten, den Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten zu erlauben und Wassernutzungsrechte zu vereinfachen. Dies sei gerade in Zeiten des Klimawandels und angesichts des rapiden Verlusts an Biodiversität ein fatales Signal und unterstreiche die Dringlichkeit der von BUND, LNU und NABU getragenen Volksinitiative Artenvielfalt in NRW‘.

Besonders gravierend sei aus Sicht der Naturschutzverbände die vorgesehene Streichung der Gewässerrandstreifen. Die Begründung der Landesregierung, dass diese schon in der Dünge-Verordnung vorgesehen sind, sei nur die halbe Wahrheit: „Diese sieht Gewässerrandstreifen nur in Hanglagen vor - wir brauchen aber Gewässerrandstreifen im ganzen Land, gerade auch im Flachland“, sagte die NABU-Landeschefin Dr. Heide Naderer. Denn Bäche, Flüsse und ihre Auen seien hochspezielle Lebensräume und wichtige Wanderkorridore für Pflanzen und Tiere und benötigten effektiven Schutz, um diese Funktion auch erfüllen zu können. “Deshalb ist die Sicherung lebendiger Gewässerrandstreifen ohne Gift und Gülle unerlässlich! Doch was macht die Landesregierung? – Sie streicht sie aus dem Gesetz!“, so Naderer weiter.

„Während tausende Bürgerinnen und Bürger zurzeit mit ihrer Unterschrift für die Volksinitiative Artenvielfalt deutlich machen, dass sie mehr und bessere Anstrengungen der Landesregierung für Natur- und Artenschutz erwarten, macht die Landesregierung weiter genau das Gegenteil“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. Dabei sei der Handlungsbedarf zur Reduzierung von Stoffeinträgen in unsere Gewässer durch Düngemittel, aber auch von Pestiziden unstrittig. Gewässerrandstreifen können diese Einträge reduzieren, bilden die Grundlage eines funktionierenden Biotopverbundes in der Fläche und dienen als zentrale Pufferzonen zum Schutz der Biodiversität, vor Bodenerosion sowie zur Abfederung der Folgen des Klimawandels und von Hochwasserereignissen.

Heftige Kritik erntet auch die geplante Streichung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten. Diese stehe in eklatantem Widerspruch zu dem von der Landesregierung angestrebten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Durch den ungezügelten Abbau von Rohstoffen werde die zum Schutz des Grundwassers notwendigen Deckschichten zerstört. Mit diesem Verlust der Filter- und Pufferfunktion gehe eine unmittelbare Gefährdung des Trinkwassers einher. „Vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenphasen ist es unverantwortlich, den bisherigen Umgang mit Wasser einfach fortzuschreiben oder gar zu verschlechtern“, sagte der LNU-Vorsitzende Mark vom Hofe. „Es braucht dringend Wasserversorgungskonzepte für einen sorgsameren Umgang mit unserem wichtigsten Lebensmittel.“ Vorrangig müssten der Erhalt natürlicher Kreisläufe und die Trinkwasserversorgung gesichert, Industrie- und landwirtschaftliche Wasserentnahmen stärker reguliert und kontrolliert werden statt weiter großzügig und unkontrolliert Wasserrechte zu verteilen.  

Jeder einzelne Kritikpunkt an diesem ´umweltpolitisch katastrophalen Gesetzentwurf´ belege die Handlungsrichtschnur der Landesregierung: statt Gemeinwohlinteressen umzusetzen, würden Lobbyinteressen von Rohstoffindustrie und Landwirtschaftsverbänden, so die Naturschutzverbände. BUND, LNU und NABU fordern die Landesregierung daher auf, den Entwurf des Landeswassergesetzes umgehend zurückzuziehen und mit den Naturschutzverbänden einen zukunftsfähigen Entwurf zu erarbeiten. Gleichzeitig appellierten die Naturschützer an die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, die Forderung der ‚Volksinitiative Artenvielfalt NRW‘ nach lebendigen Gewässern und Auen mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Der Gang der schwarz-gelben Landesregierung in die umweltpolitische Steinzeit müsse gestoppt werden.

Die Volksinitiative Artenvielfalt wurde durch die NRW-Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ins Leben gerufen, um eine landesweite Kampagne zum Erhalt der Artenvielfalt in NRW durchzuführen. Ziel der Initiative unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ ist es, konkrete Handlungsvorschläge zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in den NRW-Landtag einzubringen und das Land so zu mehr Natur- und Artenschutz zu bewegen. Eine Übersicht über die weiteren Unterstützer*innen der Volksinitiative findet man auf der Webseite www.artenvielfalt-nrw.de.

Stellungnahme zur Landtagsanhörung

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