BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Landesplanung: Politik mit der Dampfwalze

26. Januar 2018 | Freiraumschutz, Lebensräume, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Landesplanung

Die Landesregierung will die Wirtschaft "entfesseln". Die Natur droht dabei unter die Räder zu kommen.

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) ist die fachübergreifende, integrierte Konzeption für die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Neben den raumplanerischen Entwicklungszielen werden im LEP flächendeckend die zukünftigen Grundzüge der zentralen Versorgungsbereiche und der Entwicklungsachsen festgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel Abgrabungen, (Flug)Häfen, aber auch Standorte für flächenintensive industrielle Großvorhaben oder Kraftwerke. Erst seit Februar 2017 ist der neue LEP für NRW gültig. Doch die neue CDU/FDP-Landesregierung will ihn schon wieder ändern.

Die Landesregierung ist nach eigenem Bekunden angetreten, die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens entfesseln zu wollen. Deshalb verabschiedet sie jetzt diverse „Entfesselungspakete“, deren Maßnahmen über den LEP verbindlich gemacht werden sollen (geplante LEP-Änderungen)

Ein erster Antrag der Landtags-Fraktionen von CDU und FDP mit dem Titel „Für Nordrhein-Westfalen wieder nachhaltige Entwicklung ermöglichen – Landesplanung praxisgerecht ausgestalten und Chancen für Wohlstand, Beschäftigung und mehr Wohnungen schaffen“ wurde am 24. Januar 2018 im Rahmen einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags mit Sachverständigen – auch des BUND – diskutiert. Der BUND hat seine Kritik in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Ein zentrales Anliegen der Landesregierung dabei ist die Abschaffung des so genannten 5 Hektar-Ziels, mit dem Rot-Grün den anhaltenden Freiraumverbrauch bremsen wollte. Der BUND sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes, das fordert, die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verringern, und zwar insbesondere durch quantifizierbare Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme.

Ferner plant die Landesregierung, den Weg zur leichteren Realisierung vermeintlich landesbedeutsamer flächenintensiver Großvorhaben in der freien Landschaft zu ebnen. Durch die Aufweichung entsprechender Vorgaben soll insbesondere auch der seit Jahrzehnten umstrittene newPark (Kreis Recklinghausen) möglich werden. Dieses Vorhaben, zu dessen Anbindung erst eine autobahnähnliche Straße (B474n) durch geschützte Natur gebaut werden müsste, würde zahlreiche Umweltprobleme in der Region verschärfen, ohne die erhofften wirtschaftlichen Impulse zu bringen.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen neben Düsseldorf und Köln/Bonn alle regionalen Flughäfen gleichrangig als landesbedeutsam eingestuft werden. Wie so eine nachhaltige Gestaltung des NRW-Luftverkehrssystems erreicht werden kann, erschließt sich nicht. Im Gegenteil: Es drohen mehr Lärm und schädliche Umwelteinwirkungen und eine gegenseitige Kannibalisierung zum Teil hoch subventionierter Flugplätze.

Auch soll es zukünftig leichter werden, Kies-, Sand- oder Kalkabgrabungen vorzunehmen. Dazu plant Schwarz-Gelb, die Pflicht zur regionalplanerischen Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten aufzuweichen. Damit sind weitere Konflikte mit dem Natur-, Arten- und Gewässerschutzschutz vorprogrammiert.

Die räumliche Steuerung soll auch im Bereich der Energieversorgung aufgegeben werden. So soll die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung gestrichen werden. Auch da befürchtet der BUND eine zunehmende Zahl von Konflikten auf lokaler Ebene. Ins Bild passt da, dass die Vorgaben zur Kraft-Wärme-Kopplung und die entsprechenden Mindestwirkungsgradanforderungen für neu festzulegende Standorte ebenfalls wegfallen sollen.

Fazit: Die vorgesehenen Neuerungen verstoßen zum Teil gegen Vorgaben des Bundesrechts, führen insgesamt zu weiteren Umweltverschlechterungen in NRW und sind deshalb abzulehnen.

BUND-Stellungnahme vom 18.01.2018

 

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