BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kritik am NEP 2024

18. Mai 2015 | Netzausbau

NRW-Naturschutzverbände nehmen Stellung

© D. Jansen

Die Naturschutzverbände kritisieren verfahrensrechtliche Ungenauigkeiten bei der Aufstellung des Netzentwicklungsplans Strom für das Zieljahr 2024 und lehnen ein Ausbauszenario, das auch dem Ausbau der Kohleverstromung dient, ab.

Mit Schreiben des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW vom 11. Mai 2015 haben die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW zum Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Stellung genommen. Dieser war für das Zieljahr 2024 von den Betreibern des Übertragungsnetzes (ÜNB) konzipiert (NEP 2024) und der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorgelegt worden. Die von der Bundesnetzagentur dazu durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung endete am 15. Mai 2015.

Bundesnetzagentur und ÜNB sahen sich Mitte 2014 mit der Situation konfrontiert, dass nach Genehmigung des zugrunde gelegten Szenarios (B 2024) und vor der Erarbeitung des ersten Entwurfs des vorliegenden NEP das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) überarbeitet und in das EEG 2014 geändert wurde. Dadurch stellen sich die für das Zieljahr 2024 zu erwartenden wahrscheinlichen Entwicklungen zu Erzeugung, Versorgung, Verbrauch von Strom und dessen Austausch mit anderen Ländern anders dar als ursprünglich angenommen. Bei der Überarbeitung des NEP 2024 als auch bei seiner Überprüfung durch die Bundesnetzagentur wurde deshalb ein abgewandeltes Szenario zugrunde gelegt (B 2024*).

Die Naturschutzverbände in NRW thematisieren in ihrer Stellungnahme verfahrensrechtliche Ungenauigkeiten und Transparenzaspekte (s. I.). Insbesondere ist aus den Unterlagen und Bekanntmachungen nicht ersichtlich, ob dieser Entwurf eines NEP als Vorlage für einen gesetzlichen Bundesbedarfsplan Netzausbau dienen wird? Oder ob erst der nächste NEP-Entwurf Grundlage der gesetzlichen Bedarfsfestlegung werden soll? Ferner lehnen die Naturschutzverbände in NRW einen Netzausbau, der den Ausbau der Kohleverstromung fördern wird, ab (s. II.) und weisen darauf hin, dass dies auch erklärten klimapolitischen Zielen wie insbesondere der Reduktion des CO2-Ausstoßes widerspräche. Sie regen ferner an, Bündelungsoptionen bereits auf der Ebene der Netzentwicklungsplanung zu thematisieren und darzustellen (s. III). Dies wird nicht nur zwecks Minimierung von Umweltauswirkungen für erforderlich gehalten, sondern bereits aus Gründen der Transparenz. So sind für den Korridor C („SuedLink“) seitens der ÜNB drei Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen (HGÜ) vorgesehen, die von der Nordseeküste ausgehend Strom in den Süden Deutschlands transportieren sollen, ohne dass dargestellt wird, inwieweit diese konkreten Vorhaben bündelungsfähig sind oder nicht. Die Naturschutzverbände in NRW weisen noch einmal darauf hin, dass die parallel bestehenden Bedarfspläne des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) aus dem Jahr 2009 und des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) dazu führen, dass derzeit Planungen aus dem Bedarf des EnLAG realisiert werden, deren Bedarf nicht Gegenstand einer erneuten Überprüfung waren. Im letzten Teil ihrer Stellungnahme (IV.) äußern die Naturschutzverbände Bedenken und Anregungen zu den Planungen bestimmter Einzelvorhaben in NRW.

» Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 11. Mai 2015 zu dem von den Übertagungsnetzbetreibern vorgelegten Netzentwicklungsplan Strom 2014, Zweiter Entwurf, für das Zieljahr 2024 (NEP 2024) nebst Umweltbericht

Eine Auswertung des NEP-E 2014 (Stand Februar 2015) für das Zieljahr 2024 seitens des Landesbüros gibt einen Überblick über die Projekte, die NRW betreffen könnten; weitere Informationen dazu in der Aktuellen Meldung vom 20. März 2015.

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