BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Klimaschutz und Luftverkehr

20. Dezember 2021 | Mobilität

BUND-Stellungnahme zur Landtags-Anhörung

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von NRW hat einen Antrag "Klimaschutz im Luftverkehr endlich wirksam voran bringen" (Drucksache 17/15224) gestellt. Dieser wurde vom Plenum zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz überwiesen. Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung erhielt auch der BUND NRW Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Luftverkehr trägt mit rund 6 Prozent zur Erderhitzung bei: 2,5 Prozent aufgrund der direkten CO2-Emissionen und 3,5 Prozent durch die Nicht-CO2-Emissionen infolge direkter Schadstoffeintragungen in hohe Luftschichten. Und diese Emissionen wachsen ungebremst weiter. Vor Corona betrug das durchschnittliche jährliche Wachstum des Luftverkehrs fünf Prozent. Die jährlichen Effizienzgewinne aber nur 1,5 Prozent. Die oft von der Luftfahrtbranche versprochenen 2 Prozent wurden nicht erreicht. Das bedeutet, dass die CO2-Emissionen des Luftverkehrs um 3,5 Prozent pro Jahr zunahmen.

"Statt die Passagierrückgänge während der COVID-19-Pandemie als Chance zu nutzen für ein Umdenken und Umsteuern in  der Luftverkehrspolitik in Deutschland, streben die Landesregierung NRW und - nach den bisherigen Verlautbarungen auch die Bundesregierung - an, so schnell wie möglich zu den klimapolitisch unverantwortlichen Wachstumsraten zurückzukehren, wenn die Pandemie beendet oder wirksam eingedämmt ist", kritisiert der BUND-Luftverkehrsexperte Werner Reh. "Viele Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr könnten auf Landesebene ergriffen werden. Es gibt aber trotz der jahrzehntelang versprochenen Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene keine Maßnahmen, die diese befördern. Auch die Subventionierung der Regionalflughäfen sieht die Landesregierung nicht kritisch, die in NRW zu einem besonderen Wildwuchs von Flughäfen geführt hat, obwohl die sich gegenseitig kannibalisieren."

Stattdessen fordert der BUND die Landesregierung auf, ein ambitioniertes NRW-Luftverkehrskonzept auf den Weg zu bringen. Darin müssen konkrete Reduktionsziele und -maßnahmen definiert werden, welche den Anforderungen des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 genügen. Die seit 2017 genutzte Ausrede durch die Landesregierung, erst das Luftverkehrskonzept des Bundes abzuwarten, ist untauglich als Vorwand für Nichtstun - damals wie heute. Vorschläge für ein NRW-Luftverkehrskonzept hatte der BUND bereits 2020 in einer Stellungnahme an den Landtag vorgelegt.

aktuelle BUND-Stellungnahme

 

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