BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Geänderter Windenergieerlass NRW in Kraft

01. Juni 2018 | Energiewende, Klima & Energie, Windenergie

Schwarz-Gelb behindert naturverträglichen Ausbau der Windenergie

[Foto: Dirk Jansen]

Im Zuge der Neuausrichtung ihrer Energie- und Klimapolitik hat die Landesregierung NRW den „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung“ (Windenergieerlass (WEE)) aus dem Jahr 2015 überarbeitet.         

Der geänderte WEE in der Fassung vom 8. Mai 2018 ist als Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE), des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) durch Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land NRW am 23. Mai 2018 in Kraft getreten. Zu dem im September 2017 vorgelegten Entwurf (WEE-Entwurf) hatte auch der BUND im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen (» Stellungnahme des BUND NRW  vom 23.10.2017).

Durch die vorgenommenen Änderungen des WEE 2015 möchte die Landesregierung „die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten“. Daher sind laut der neu gefassten Präambel des aktuellen WEE die erklärten Ziele für den Windenergieausbau: ein angemessener Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz, der Schutz von Bestandsanlagen, das Repowering bestehender Windparks sowie die Stärkung kommunaler Planungshoheit. Zur Zielerreichung soll neben dem aktuellen WEE auch die von der Landesregierung geplante Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beitragen.

Die Naturschutz-Argumente hält der BUND allerdings für lediglich vorgeschoben. Auch die geplante Einführung eines „Vorsorgeabstandes“ von 1.500 Meter zu Wohngebieten ist nicht sachgerecht und verstößt nach Aussage etlicher Juristen gegen Bundesrecht. Sie wird voraussichtlich auch nur eine geringe räumliche Steuerungswirkung entfalten, da dieser raumordnerische Grundsatz lediglich als ein Abwägungsbelang von vielen in die planerische Abwägung auf kommunaler Ebene eingehen wird. Allerdings hat die Regelung vor Ort bereits zu großer Verunsicherung geführt; etliche Planungen wurden "auf Eis" gelegt.

Bisherige Ausführungen zu den klimapolitischen Zielen der Landesregierung, damit auch zu den Ausbauzielen für die Erneuerbaren Energien und konkret für die Windenergie, sind gestrichen worden; neben einer Vielzahl redaktioneller Anpassungen aufgrund geänderter Gesetze und neuerer Rechtsprechung sowie aufgrund von Änderungen der Regionalpläne und des LEP, wurden an verschiedenen Stellen im aktuellen WEE Ergänzungen aufgrund der politischen Neuausrichtung vorgenommen.

Unterm Strich scheint die Landesregierung mit dem geänderten Erlass das Ziel zu verfolgen, den Ausbau der Nutzung der Windenergie in NRW auszubremsen.

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