BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Garzweiler: Land NRW verweigert Herausgabe von Umweltinformationen

01. Februar 2021 | Braunkohle, Energiewende, Freiraumschutz, Garzweiler, Kohle, Klimawandel

Der BUND ein potenzieller Straftäter?

Inzwischen hat RWE Fakten geschaffen: Die Alleebäume entlang der L 277 wurden gefällt. [Foto: Dirk Jansen]

Nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) hat der BUND Anspruch auf freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorliegenden Umweltinformationen. Im August 2020 hat der BUND auf dieser Grundlage bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Bergbehörde eine umfängliche UIG-Anfrage eingereicht, um Einblick in alle im Zusammenhang mit den bevorstehenden Rodungen an der L 277 im Tagebau Garzweiler relevanten bergrechtlichen Zulassungsbescheide, Gutachten etc. zu gelangen. Dies war notwendig, um die Rechtmäßigkeit der geplanten Maßnahme beurteilen und ggfs. juristische Schritte einleiten zu können.

Nach einem langem Schriftwechsel hat die Bezirksregierung Arnsberg Ende Dezember ihren abschließenden Bescheid übermittelt. Zahlreiche Unterlagen wurden übermittelt, andere nicht. Der Großteil der  L 277-Alleebäume war unterdessen gefällt worden. Eine Darlegung bzw. Nachweise, dass die Durchführung der Rodungen im Bereich der (ehemaligen) L 277 bzw. westlich davon befindlicher Bäume aufgrund des Standes der Tagebauführung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht in diesem Winterhalbjahr betrieblich erforderlich war, blieb die Bergbehörde schuldig.

So weit, so schlecht. Vollends hanebüchen wird aber die Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen, in denen angeblich „sensible Infrastruktur dargestellt“ sei bzw. diese „Informationen über betriebliche Gefahrenabwehr oder personenbezogene Daten“ enthielten. Eine nähere Begründung gab die Behörde nicht, argumentiert aber damit, dass in Anbetracht der bisherigen Übergriffe im Bereich der Tagebaue von einer weiteren Eskalation der Anschläge auszugehen sei. Es müsse unterstellt werden, dass die gewünschten Informationen zu gezielten Anschlägen und zu einer Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter*innen genutzt würden.

Damit bezichtigt das Land NRW den BUND - einem nach dem Landesnaturschutzgesetz anerkannten Verein - unmittelbar der Vorbereitung von Straftaten. Der BUND wird in die Ecke Krimineller gestellt und an der satzungsgemäßen Ausübung seiner dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert.

Das passt ins Bild: Möglichst ungestört wollen die Laschet-Regierung und RWE Power die weiteren Zerstörungen zur Gewinnung von Braunkohle aus dem Tagebau Garzweiler vollenden. Der BUND hat jetzt schriftlich gegen dieses Vorgehen protestiert. Mit dem Schreiben treten wir in aller Entschiedenheit den in Ihren Ausführungen enthaltenen Vorhaltungen entgegen.

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