BUND reicht Klage gegen den Regionalplan Köln ein

29. Oktober 2026 | Freiraumschutz, Lebensräume, Landesplanung, Naturschutz

Umweltverband kritisiert übermäßigen Flächenverbrauch und unzureichenden Naturschutz

Der Kölner Süden ist einer der wenigen unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume im Ballungsraum Köln-Bonn.  (Holger Sticht)

  • Regionalplan missachtet landesplanerische Vorgaben
  • Bedeutung der erheblich betroffenen Naturschutzbelange verkannt
  • große Defizite beim Umweltbericht und der Alternativenprüfung

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eine Klage gegen den Regionalplan Köln eingereicht. Zuvor hatte der Umweltverband eine umfangreiche Rüge von Mängeln vorgelegt und eine rechtskonforme Überarbeitung gefordert. Mit der Neufassung des Regionalplans wird über Jahrzehnte die Raum- und Flächennutzung in der Region festgelegt. Er entscheidet maßgeblich darüber, wo neue Wohngebiete, Gewerbe- und Industrieflächen entstehen und welche Freiräume für Natur und Landschaft erhalten bleiben.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise brauchen wir einen konsequenten Schutz des Freiraums, eine flächensparende Siedlungsentwicklung und einen wirksamen Biotopverbund. Doch genau daran mangelt es im Regionalplan Köln. Statt die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum verantwortungsvoll miteinander in Einklang zu bringen, werden wichtige Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb lassen wir die erheblichen Planungsmängel gerichtlich überprüfen.“
 

Siedlungsplanung beansprucht mehr Flächen als notwendig

Der BUND macht geltend, dass der Regionalplan gegen zentrale Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) verstößt. So bemängelt der Verband erhebliche Defizite bei der bedarfsgerechten Festlegung von Siedlungsbereichen, deren Methodik im LEP eindeutig festgelegt ist. Die genutzten Prognosedaten zur Bevölkerungsentwicklung seien veraltet und es würden weit über den errechneten Bedarf hinaus Siedlungsflächen festgelegt. Bei zahlreichen Flächenausweisungen sei der Regionalrat zudem ohne nachvollziehbare Begründung von seinem eigenen Plankonzept abgewichen.

Simone von Kampen, politische Geschäftsführerin des BUND NRW: „Hier wird der Siedlungsentwicklung ein systematischer Vorrang vor den ökologischen Belangen eingeräumt, ohne dass es dafür eine tragfähige Begründung gibt. Eine Trendumkehr hin zu einer Netto-Null beim Flächenverbrauch wird so nicht eingeleitet. Weit über 4000 ha neue Flächen dafür bei gleichzeitig in vielen Teilen der Region schrumpfender Bevölkerung und sich verändernden Wohnraumbedarfen sind nicht mehr zeitgemäß. Statt immer weiter auf die grüne Wiese zu bauen, müssen wir bestehende Flächen effektiv nutzen und entwickeln.“

Naturschutzvorschläge weitgehend unberücksichtigt

Auch bei der Ausweisung von Flächen für den Naturschutz sieht der BUND erhebliche Abwägungsmängel. Die anerkannten Naturschutzverbände hatten in den Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Köln fachlich fundierte Hinweise und Kritikpunkte eingebracht, darunter auch zahlreiche Vorschläge für neue Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) oder für deren Erweiterung. Für das Rheinische Revier hatten die Verbände ein eigenes Konzept für einen zusammenhängenden Biotopverbund erarbeitet, ebenfalls mit konkreten Flächenvorschlägen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Eingaben ist laut BUND in den Erwiderungen zu den Eingaben aber nicht erkennbar.

Umweltprüfung ist defizitär

Der BUND beanstandet außerdem erhebliche Mängel im Umweltbericht. Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Klima – einschließlich der Treibhausgasemissionen – und Fläche würden nur rudimentär behandelt. Darüber hinaus führten die gewählte Prüfkulisse und die angesetzten Erheblichkeitsschwellen laut Verband dazu, dass die Auswirkungen des Plans systematisch unterschätzt werden. Und auch die Anforderungen an eine umfassende Prüfung von Planungsalternativen seien nicht ausreichend erfüllt.

Beispiel Kölner Süden: Siedlungsplanung gefährdet Biotopverbund

Wie gravierend die Folgen der Planung sein können, zeigt sich im rechtsrheinischen Kölner Süden rund um Zündorf, Wahn, Libur und Langel. Dort sieht der Regionalplan zahlreiche neue Wohn- und Gewerbeflächen vor, obwohl für diese Flächen erhebliche Umweltauswirkungen prognostiziert wurden. Betroffen ist einer der wenigen unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume im Ballungsraum Köln-Bonn. Die geplante Bebauung droht bestehende Biotopverbindungen zu unterbrechen und Lebensräume geschützter Arten wie der Wechselkröte zu isolieren. Der BUND kritisiert, dass durch eine reine Betrachtung der Einzelflächen die kumulativen Folgen für Natur, Klima und Landschaft nicht ausreichend in die Abwägung eingeflossen seien. Ein Vorschlag des BUND zur Sicherung und Stärkung des Biotopverbundes in diesem Raum wurde pauschal abgelehnt.
Darüber hinaus sind der Aufstellung des Regionalplans eine Vielzahl weiterer erheblicher Fehler vorzuwerfen, die nach Überzeugung des BUND dazu führen werden, dass der Regionalplan vom Oberverwaltungsgericht als unwirksam erkannt wird.

Hintergrund:
Der BUND hat im Februar und April 2025 bereits Klagen gegen die Regionalpläne Ruhr und Ostwestfalen-Lippe (OWL) eingereicht. Das in einem Parallelverfahren ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zum Regionalplan Ruhr hat aus Sicht des BUND verdeutlicht, wie schwerwiegend Mängel bei der planerischen Abwägung sein können. Auch beim Regionalplan Köln sieht der Umweltverband deshalb erheblichen Überarbeitungsbedarf.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb