Das BUND-Grundstück bildet den letzten Puffer zwischen dem Braunkohlentagebau Hambach und dem Hambacher Wald.
- Grundstück seit 1997 in BUND-Eigentum
- Enteignungszweck ist weggefallen
- Frage von grundsätzlicher Bedeutung
Düsseldorf | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beschäftigt sich erneut mit dem Braunkohlentagebau Hambach. Am 24. Juli 2026 verhandelt das Gericht eine Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Zum Verfahren beigeladen ist die RWE Power AG. Der BUND klagt als Eigentümer eines Grundstücks im Tagebau Hambach gegen die Enteignung.
Seit Februar 2015 bemüht sich die RWE Power AG, in den Besitz des Grundstücks zu gelangen. Ursprünglich sollte die bergbauliche Inanspruchnahme des Grundstücks im zweiten Quartal 2020 erfolgen. Auf Antrag der RWE Power AG fasste die Bezirksregierung Arnsberg am 7. Mai 2018 den Grundabtretungsbeschluss. Am 22. August 2018 folgte ein Beschluss über die vorzeitige Besitzeinweisung zugunsten der RWE Power AG. Gegen beide Beschlüsse hat der BUND Klagen eingereicht. In der Folge änderte der Bergbaukonzern dann mehrfach seine Abbauplanung. Nachdem zunächst der April 2022 als neues Abbaudatum des Grundstücks genannt wurde, verschob RWE das Datum der Inanspruchnahme erst auf November 2025, dann auf das Jahr 2031. Während der Beschluss über die vorzeitige Besitzeinweisung inzwischen aufgehoben wurde, ist die eigentliche Grundabtretungsklage bis heute nicht letztinstanzlich entschieden.
Kohleausstieg schafft neue Grundlagen
Im Zuge des vom BUND gemeinsam mit der Klimabewegung forcierten vorzeitigen Kohleausstiegs änderte die RWE Power AG dann die Planungen für den Tagebau Hambach. Die Braunkohlengewinnung wird in einer Linie vor dem Hambacher Wald Ende 2029 endgültig eingestellt. Gleichwohl will die RWE Power noch die südlich dieser Linie zwischen dem Hambacher Wald und dem Waldgebiet Steinheide liegende so genannte Manheimer Bucht abbaggern. Als Grund dafür wird die Massengewinnung zwecks Rekultivierung und Stabilisierung der Randböschungen des Tagebaus angegeben. In diesem Bereich liegt auch das BUND-Grundstück.
Wegen der grundlegenden Änderungen der Tagebauplanung beantragte der BUND am 1. März 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg, den Grundabtretungsbeschluss vom 7. Mai 2018 aufzuheben. Nach Rechtsauffassung des BUND sind die Gründe für eine Aufrechterhaltung der Enteignung entfallen. Diese war damals mit der Notwendigkeit der Förderung von Braunkohle zur Sicherung der Energieversorgung begründet worden. Der Grund für die Enteignung – die Kohlegewinnung – ist aber entfallen. Die Gewinnung von Oberboden im Bereich des Grundstücks rechtfertigt aber keinen Eingriff in das Eigentumsrecht des BUND.
Da eine Reaktion auf den BUND-Antrag ausfiel, legte der BUND schließlich am 24. April 2024 eine weitere Klage beim OVG in Münster ein und beantragte, den Grundabtretungsbeschluss aufzuheben. Diese Klage ist Gegenstand der kommenden mündlichen Verhandlung.
BUND hat Grundstück 1997 erworben
Der BUND hat das Grundstück im Jahr 1997 erworben. Es liegt 280 Meter östlich des Hambacher Waldes unmittelbar an der derzeitigen südwestlichen Abbaukante des Tagebaus. Das Grundstück wird seit Jahrzehnten nicht mehr ackerbaulich genutzt und ist eine kleine Ökoinsel inmitten der Tagebau- und Agrarlandschaft. Auf dem Grundstück befindet sich ein ortsfestes Bodendenkmal in Gestalt einer bekannten römischen Trümmerstelle. In diesem Bereich legte man 1957 ein Grab frei, das nach den Ton- und Glasgefäßen in das 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. datiert wurde. Das Grundstück wurde schon häufig durch Bergbautätigkeiten in Mitleidenschaft gezogen. Auch das zur Markierung aufgestellte große gelbe Kreuz wurde wiederholt zerstört. Alle gestellten Strafanzeigen wurden trotz teils konkreter Hinweise auf mögliche Verursacher von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Aktenzeichen: 21 D 84/24.AK
Hinweise:
- Die mündliche Verhandlung findet am 24.07.2026 ab 11:30 Uhr im Sitzungssaal II des Oberverwaltungsgerichts in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich.
- Übersicht: BUND-Klagen zum Stopp des Braunkohlentagebaus Hambach
- Chronologie: Der Rechtsstreit um das BUND-Grundstück im Tagebau Hambach