BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bröselnde Brücken – Das Beispiel der Rahmedetalbrücke (A 45)

19. Januar 2022 | Mobilität

Auch bei Ersatzbauten gelten umweltrechtliche Standards.

Die Rahmedetalbrücke muss ersetzt werden. [Foto: Autobahn Westfalen GmbH] Die Rahmedetalbrücke muss ersetzt werden. [Foto: Autobahn Westfalen GmbH]

Jahrelang wurde unsere bestehende Verkehrsinfrastruktur auf Verschleiß gefahren und das Geld lieber in vermeintlich prestigeträchtige – und mehrheitlich umweltschädliche – Fernstraßenneubauprojekte gesteckt. Das rächt sich jetzt. Expert*innen gehen davon aus, dass mindestens 30 Prozent aller Brücken in NRW sanierungsbedürftig sind. Doch anstatt die vorhandenen Kapazitäten und Mittel konsequent in den Unterhalt und Ersatz der bestehenden Brücken und Autobahnen zu stecken, werden nach wie vor klima- und umweltschädliche Neubauprojekte wie die A 46 im Sauerland vorangetrieben. Der BUND fordert hingegen den Stopp aller Fernstraßenneubauprojekte und eine konsequente Umschichtung der Gelder zur Finanzierung von Unterhalt und Ersatz.

Beispiel  A45

Niemand stellt die Sinnhaftigkeit eines Ersatzneubaus für die marode Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid in Frage. Diese Brücke zeigt aber exemplarisch das NRW- und bundesweite Dilemma auf.  In den 60er-Jahren gebaut, war sie ursprünglich für rund 25.000 Fahrzeuge täglich ausgelegt. Letztendlich rollten zuletzt mehr als doppelt so viele und zudem deutlich schwerere Fahrzeuge über die Brücke. Dass die Brücke ersetzt werden muss, ist zudem seit mindestens 10 Jahren bekannt. Passiert ist - nichts. Leidtragende sind jetzt die dort lebenden Menschen und die Wirtschaft, die unter der Vollsperrung leiden. Auch Ex-Verkehrsminister Hendrik Wüst muss sich diesbezüglich gravierende Versäumnisse ankreiden lassen.

Ruf nach Aufweichung von Umweltstandards

Klar ist, dass jetzt möglichst schnell ein Ersatz geschaffen werden muss. Der reflexhafte Ruf nach einem Verzicht auf eine vernünftige Bürgerbeteiligung oder auf gesetzlich vorgeschriebene Umweltstandards geht aber fehl. Es ist schlichtweg falsch, dass diese zu Verzögerungen bei der Realisierung führen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine transparente Planung unter Berücksichtigung der Umweltbelange führt zu rechtssicheren Vorhaben und mehr Akzeptanz.

Solche Erweiterungsneubauten, die mit einer Erweiterung von vier (oder fünf) auf sechs Fahrspuren verbunden sind, dürfen nach der geltenden Rechtslage nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Planfeststellungsverfahrens inklusive vorgeschalteter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt werden. Davon kann nur dann abgewichen werden, wenn ein Ersatzneubau den Altbau eins zu eins ersetzt. In der Regel wird aber auch dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig werden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen zu besorgen sind.  Diese UVP kann zügig und parallel zu anderen Planungsschritten erfolgen und sorgt nicht für Verzögerungen. Planungs- und Realisierungsverzögerungen sind eher auf fehlenden Planungskapazitäten zum Beispiel bei der Autobahn GmbH zurückzuführen, liegen aber nicht an Umweltprüfungen.

Letztendlich geht es darum, schnellstmöglich einen Ersatz für eine marode Brücke zu schaffen und zwar unter Minimierung der Umweltauswirkungen. Dass Ministerpräsident Wüst das geltende Planungsrecht aushebeln will, wenn er fordert, darauf zu verzichten, ist ein Affront gegen den Umweltschutz. Anders als es manche aktuellen Presseberichte fälschlicherweise transportieren, plant der BUND keineswegs, gegen einen Ersatzbau für die A45 zu klagen. Mit aller Vehemenz werden wir uns aber gegen Fernstraßenneubauprojekte wie zum Beispiel die A46 wehren.

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