BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Braunkohlenausschuss bringt Tagebauverkleinerung auf den Weg

03. März 2017 | Braunkohle, Garzweiler

Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II

Der Braunkohlenausschuss hat auf seiner heutigen Sitzung in Köln die Regionalplanungsbehörde beauftragt, alle vorbereitenden Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit der Braunkohlenausschuss alsbald den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorentwurfes zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II fassen kann. Hierzu gehören insbesondere ein Vorschlag mit Erläuterung eines verkleinerten Abbauvorhabens einschließlich einer geänderten Wiedernutzbarmachung sowie die Vorlage der für die überschlägige Beurteilung der Umweltverträglichkeit erforderlichen Unterlagen durch den Vorhabenträger. Darüber hinaus will der Braunkohlenausschuss im weiteren Verfahren die Überprüfung des Braunkohlenplans Garzweiler II vornehmen und darüber entscheiden, in welchem Umfang eine Planänderung erforderlich ist.

Damit beginnt das langwierige Verfahren, mit dem die von der Landesregierung beschlossene Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II umgesetzt werden soll. Wesentliche Grundlage für das Verfahren ist die neue Leitentscheidung der Landesregierung zur Braunkohlenpolitik. Für die BUND-Expertin Dorothea Schubert, die die NRW-Naturschutzverbände im Braunkohlenausschuss vertritt, reicht das nicht aus: „Leider wird in der Landesenergiepolitik versäumt, die eigene Klimapolitik in die Betrachtung der zukünftigen Braunkohlepolitik mit einzubeziehen. Denn mit der neuen Leitentscheidung können die im Landesklimaschutzgesetz definierten Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Wollte man diese erreichen, dann müssten klare Vorgaben zur Reduktion der Braunkohleförderung für die nächsten Jahrzehnte dem Bergbautreibenden vorgegebenen werden.“ Vehement widersprach Schubert der in der Beschlussvorlage vertretenen Auffassung, der Bergbautreibende genieße Vertrauensschutz. Wie das vom BUND vor dem Bundesverfassungsgericht erstrittene „Garzweiler-Urteil“ gezeigt habe, sei es das Primat der Landesregierung, die energiepolitischen Grundannahmen zu formulieren.

Schubert forderte auch, alle Grundannahmen für den Braunkohlenplan von 1995 auf den Prüfstand zu stellen. Letztendlich hielten RWE und die Landesregierung weitgehend an den 20 bis 40 Jahre alten Planungen fest. „Die Regionalpolitik muss sich mit dem Ende der Braunkohlegewinnung und vor allem der Zeit danach befassen“, forderte Schubert.  

Darüber hinaus hat der Braunkohlenausschuss heute die Erarbeitung eines Braunkohlen-Teilplans für die Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung beschlossen. Mit dieser sollen die Sicherung der von künstlichen Wassereinleitungen abhängigen Feuchtgebiete an Schwalm und Nette sowie die Befüllung des Garzweiler-Restloches gesichert werden. Der BUND sieht auch dies kritisch. Die Planung der Rheinwassertransportleitung im jetzigen Umfang beruht auf den uralten Planungen. „Wir setzen damit nur Vorgaben um, die vor Jahrzehnten unter ganz anderen Voraussetzungen beschlossen worden sind“, so Schubert. Man müsse aus heutiger Sicht aber auch unkonventionell denken. Aus ökologischer Sicht sei es beispielsweise überlegenswert, die Ausgleichs- und Ersatzwasserlieferungen einzustellen und der Natur zu erlauben, ein neues Gleichgewicht zu finden.

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb