BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Augen auf beim Eierkauf: bunte Farbe - schlechte Haltung?

25. März 2021 | Landwirtschaft

Gefärbte Eier sind ‚eihaltige Lebensmittel‘ – wer hätte das gedacht? Anders als für ungefärbte Schaleneier gibt es für sie noch immer keine Pflicht zur Kennzeichnung, aus welcher Art von Legehennenhaltung sie stammen. Auch viele andere verarbeitete Lebensmittel enthalten Eier ohne Angabe der Haltung. Das muss sich ändern.

 (Frank Weissenberg BUND)

Die elende Haltung in Legebatterien alten Typs ist zwar seit 2012 in der Europäischen Union (EU) verboten, doch sie wurde vielfach durch ausgestaltete Kleingruppenkäfige abgelöst, die noch bis 2025 zulässig sind: etwas größere Käfige mit mehr Tieren darin. Einer Henne stehen hier nur 0,08 Quadratmeter Platz zur Verfügung, etwas mehr als die Größe eines DIN A4-Blatts. Tierwohl wird hier zur Farce. Allein in Deutschland wurden 2020 über 745 Millionen Eier in diesen ‚ausgestalteten Käfigen‘ erzeugt. Werden sie verarbeitet, gekocht oder gefärbt, entfällt die Kennzeichnungspflicht und für Kund*innen die Möglichkeit mit ihrem Einkauf zu entscheiden, welche Art von Tierhaltung sie unterstützen und welche sie meiden möchten.

Der BUND fordert: Die Kennzeichnungspflicht muss auf verarbeitete Lebensmittel und gefärbte Eier erweitert werden. Eierkartons und Stempel auf den Eiern selber geben Auskunft über Herkunft und Haltung.

Je höher die Zahl, desto geringer die Standards!

Eier aus den Kleingruppenkäfigen sind mit der ‚3‘ gekennzeichnet und in den Läden praktisch ausgelistet – die Verbraucher*innen machten sie zu Ladenhütern. Auch Eier mit der ‚2‘ – sie stammen aus beengter Bodenhaltung ohne Auslauf -  sind keine Alternative für Kund*innen, die auf eine artgerechte Haltung Wert legen. Der BUND rät zum Kauf von Bio-Eiern und zum selber färben: Mit der Ziffer ‚0‘ gestempelte Eier garantieren den meisten Platz und Auslauf für die Tiere. Mehr zur Kennzeichnung..

 

Eier vom Zweinutzungshuhn: mehr als "nur" Bio

Wer noch mehr in Sachen Tierschutz tun möchte, kauft Eier vom sogenannten Zweinutzungshuhn. Darunter versteht man Hühnerrassen, die sich gleichermaßen zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung eignen. Noch immer werden regelmäßig männliche Küken von Legehennenrassen direkt nach dem Schlüpfen getötet, da sie weder Eier legen noch hinreichend Fleisch für die Mast ansetzen. Bei Zweinutzungsrassen wird von einer Überzüchtung und maximaler Spezialisierung abgesehen. Weibliche Tiere legen etwas weniger Eier, setzen dafür aber mehr Fleisch an, und die männlichen Tiere eignen sich ebenfalls zur Mast. Das Töten männlicher Eintagsküken unterbleibt.

 

Wie beim Fleischkonsum gilt auch hier: besser weniger Eier verzehren und diese aus tierschutzgerechter Haltung.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb