Neuer Schwung für Erneuerbare Energien in NRW

31. Januar 2024 | Klima & Energie, Energiewende, Landesplanung, Windenergie

Aber: Landesentwicklungsplan jetzt nachbessern

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren geht es in NRW voran - wenn auch zu langsam. Mit dem Ausbau der Erneuerbaren geht es in NRW voran - wenn auch zu langsam.

  • Klima- und Biodiversitätsschutz gleichrangig berücksichtigen
  • forstliche Anbauflächen für Windenergie öffnen
  • Kein Wildwuchs von Freiflächen-Solaranlagen

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Pläne der Landesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien, fordert aber klarere Regelungen für den Natur- und Artenschutz. Nur so könne die breite Akzeptanz für die Energiewende gestärkt werden. Anlässlich der heutigen Experten-Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zur geplanten „2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien“ formulierte der Umweltverband klare Anforderungen.

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Mitglied im BUND-Landesvorstand: „Mit einem Anteil von nur 26 Prozent an der Stromerzeugung liegen die erneuerbaren Energien in NRW deutlich hinter den Bundeszahlen zurück. Insbesondere bei der Windenergie besteht auch vor dem Hintergrund des von der Regierungskoalition formulierten Ziels von 1.000 neuen Anlagen eine große Ausbaulücke. Um diese naturverträglich zu schließen, muss der Landesentwicklungsplan nachgeschärft werden.“

Für den BUND müssen sowohl der Klima- als auch der Biodiversitätsschutz gleichrangig berücksichtigt werden. Hierzu sei es zum Beispiel notwendig, die Windenergienutzung in Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) grundsätzlich auszuschließen. Dies sei problemlos möglich, da auch ohne diese BSN-Flächen das Windenergieflächenpotenzial in NRW bei 3,1 Prozent und damit weit über dem vom Land NRW nach den Bundesvorgaben zu erbringenden Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent liegt.

Der BUND fordert ferner, der Schwächung des Artenschutzes entgegen zu wirken. So sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz den Wegfall von Umwelt- und Artenschutzprüfungen auf der Genehmigungsebene vor. Dies müsse durch die Verpflichtung zur Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen auf der Regionalplanungsebene aufgefangen werden.

Die Öffnung von intensiv genutzten Forst- und Dürreflächen für Windenergieanlagen begrüßt der BUND ausdrücklich, fordert aber eine stärkere Differenzierung. Naturnahe Waldökosysteme müssten tabu bleiben, während in forstlichen Anbauflächen der Bau von Windrädern grundsätzlich möglich sein soll. Zudem müsse die Zuwegung und Netzanbindung eingriffsminimierend geregelt werden.

Für den Ausbau der Photovoltaik sollte der LEP einen Vorrang zur Errichtung an oder auf Gebäuden und vorbelasteten Flächen vorsehen, um den Flächenverbrauch im Freiraum zu reduzieren. Außerdem müsse der LEP eine wirksame regionalplanerische Steuerung von Freiflächen-Solaranlagen in geeignete, ökologisch möglichst geringwertige oder vorbelastete Standorte vorgeben. „Besonders wenn größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzugsweise auch in den so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden sollen, ist der Konflikt mit dem Naturschutz vorprogrammiert“, sagte BUND-Experte Niemeyer-Lüllwitz. „Solche Flächen zeichnen sich in der Regel gerade durch eine hohe ökologische Wertigkeit aus. Hier muss ein Wildwuchs von Solaranlagen verhindert werden.“

Stellungnahme der NRW-Naturschutzverbände zur LEP-Änderung

Kontakt:

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, BUND-Landesvorstand, T.  0151 165 00 470, adalbert.niemeyer-luellwitz(at)bund.net oder

Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW, T. 0172 29 29 733, dirk.jansen(at)bund.net

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