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Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes (WindBG) muss Nordrhein-Westfalen bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Das Gesetz soll verhindern, dass die räumliche Steuerung der Windenergie zusammenbricht, wenn Gerichte einzelne Regionalpläne kippen. Obwohl der BUND den Erhalt der räumlichen Steuerung begrüßt, weist er in einer gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände auch auf kritische Punkte hin.