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Rechtsgutachten
Integration des Schutzregimes der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildleben den Tiere und Pflanzen (EU-Richtlinie 93/43/EWG) in nordrhein-westfälische Landschaftspläne (§ 7 LNatSchG NRW) - Rechtliche Anforderungen und Schlussfolgerungen für die Praxis
Der Landschaftsplan in NRW fällt zunehmend als tragfähiges Instrument eines naturschutzfachlichen Schutzvollzugs aus. Mehr und mehr bestimmen Nutzungs- und kommunalpolitische Gestaltungsinteressen die Ausgestaltung der Pläne. Besonders gravierend ist dieses Entwertung der Landschaftspläne durch die Kreistage bzw. Stadträte der kreisfreien Städte beim Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete. Denn dort verstoßen die Regelungen der Landschaftspläne regelmäßig selbst gegen die europarechtlich vorgegeben Schutzverpflichtungen. Das Land hat diese Entwicklung bislang nicht gestoppt bzw. den Konflikt nicht aufgelöst.
In einem ersten Schritt hat daher der BUND NRW zahlreiche kritische Punkte bei der Ausgestaltung der Landschaftspläne in einem Rechtsgutachten aufarbeiten lassen. Der besondere Schwerpunkt lag in der Diskrepanz zwischen den Regelungsinhalten des Landschaftsplanes und den überlagernden europarechtlichen Schutzvorgaben für die FFH-Gebiete.
Beauftragt wurde die anerkannte Umweltrechtskanzlei PNT Partner Rechtsanwälten PartG mbB aus Frankfurt/Main.
35 Seiten