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Die Landesregierung hatte ein ökologisches Jagdgesetz angekündigt, herausgekommen ist aber ein politischer Kompromiss zu Gunsten der Jägerschaften und Förster, der nur teilweise ökologische Ansprüche erfüllt. Baujagd, Totschlagsfallen und Katzenabschuss sollen endlich verboten, der Jagdzwang für Vereine gelockert werden. Doch die Liste jagdbarer Arten ist trotz Kürzung immer noch viel zu lang: hätte dieser Gesetzesentwurf im letzten Jahr bereits gegolten, wären gerade einmal 2 % weniger Tiere getötet worden. Steinmarder, Fuchs, Dachs, Feldhase, Hermelin, Ringeltaube und Gänsearten sollen weiterhin zu Hunderttausenden geschossen werden dürfen, obwohl es hierfür keinen vernünftigen Grund gibt. Auch in Naturschutzgebieten soll weiterhin gejagt werden dürfen.