Nach drei Tagen intensiver Diskussionen ging gestern in Lünen der Erörterungstermin zu den Neuanträgen der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH und Co. KG (TKL) für das 1,4 Milliarden Euro teure Vorhaben am Lüner Stummhafen zu Ende. Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht sich danach in seiner kritischen Einschätzung des Kraftwerksvorhabens bestätigt. Entgegen der Ankündigungen der TKL hätten die wesentlichen Konfliktpunkte mit dem Umweltrecht nicht ausgeräumt werden können. Insbesondere sei die Verträglichkeit mit den Schutzzielen der europarechtlich geschützten Gebiete im Einflussbereich des Kraftwerks nicht nachgewiesen. Wegen der fehlenden FFH-Verträglichkeit des Kraftwerksvorhabens war Trianel bereits im ersten Genehmigungsanlauf vor Gericht gescheitert. Der BUND sieht den "Hauptknackpunkt" nach wie vor in den hohen Schadstoffeinträgen in die FFH-Gebiete ‚Cappenberger Wälder‘ und die der Lippeaue.
"Stattdessen versucht Trianel sich durch absurde Rechentricks die Situation schön zu reden", sagt BUND-Anwalt Dirk Teßmer. Insbesondere die Erfindung des so genannten 'Abschneidekriteriums', wonach bestimmte Belastungen pauschal ignoriert werden sollen, widerspreche dem Trianel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts und stelle einen Freibrief für Anlagengenehmigungen dar. "Es ist mehr als fraglich, ob solche windigen Konstrukte vor Gericht Bestand hätten", so die Einschätzung von Teßmer. Trianel versuche mit solchen "aberwitzigen Rechentricks" zum Beispiel 90 Prozent der jährlichen Quecksilberemissionen von 2,3 Kilogramm für nicht existent zu deklarieren.
Auch bei den entscheidungserheblichen Fragen der so genannten Irrelevanzkriterien und der 'Critical Loads' wirft der BUND Trianel ein fragwürdiges Vorgehen vor. Anstatt nach dem besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand vorzugehen, werde auf vermeintliche Fachkonventionen verwiesen, die sich bei intensiver Nachfrage als "Luftnummern" entpuppt hätten.
Für ungelöst hält der BUND auch die Problematik der hohen Quecksilber-, Chlorid- und Wärmefrachten für die empfindlichen Lebensgemeinschaften des Natura2000-Gebiets 'Lippeaue'. "Auch hier herrscht das 'Prinzip Hoffnung'", sagt BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. "Die zusätzlichen Belastungen durch das neue Kraftwerk sollen durch vage Versprechungen von Verbesserungen bei anderen Schadstoffeinleitern ausgeglichen werden. Damit verabschiedet sich die Bezirksregierung von einer belastbaren Bewirtschaftungsplanung der Lippe." Diese müsse aber vor der Genehmigung weiterer Belastungen vorliegen und plausibel sein. Darin sieht der BUND einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die eine Verschlechterung des Gewässerzustandes untersage und eine Verbesserung fordere.
"Viel Papier, wenig Substanz, viele offene Fragen", so das Fazit von BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. "Die erneute voreilige Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach das Vorhaben zu 99 Prozent genehmigungsfähig sei, können wir nicht teilen." Unterm Strich hätte der Erörterungstermin dem BUND wenig fachlichen Erkenntniszuwachs gebracht. Auf Basis der bisher vorgelegten Gutachten hält der BUND das Vorhaben für rechtswidrig. Der Umweltverband appelliert deshalb an die Bezirksregierung Arnsberg, die Anträge auf Genehmigung des Vorhabens zurückzuweisen.