Trianel Kohlekraftwerk Lünen: BUND reicht fristwahrend Klagen ein

06. Januar 2014 | Kohle, Klima & Energie, Kohlekraftwerk Lünen

Wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung erneut auf dem Prüfstand / Abschließende Bewertung der Genehmigungsbescheide dauert an

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat zum Jahresende beim Oberverwaltungsgericht in Münster zwei neue Klagen gegen das Trianel-Kohlekraftwerk Lünen eingereicht. Die Klagen richten sich gegen  den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.11.2013 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Kraftwerks-Abwasser in die Lippe und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid vom 20.11.2013 nebst der ersten und siebten Teilgenehmigung.

Die Einreichung beider Klagen erfolgte zunächst zur Fristwahrung, da die Frist zur Klageeinreichung zum Jahresende abgelaufen ist. Wegen der umfangreichen Aktenlage - die Bescheide sind etwa 500 Seiten stark - ist die inhaltliche Prüfung durch den BUND über die Feiertage nicht abschließend möglich gewesen und dauert noch an. Dabei geht es insbesondere darum, zu bewerten, inwieweit die seitens Trianel durchgeführten Nachbesserungen an der Kraftwerkskonfiguration geeignet sind, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu garantieren.

Im ersten Genehmigungs-Anlauf hatte sich der BUND in beiden Verfahren vor Gericht gegen Trianel und die Bezirksregierung durchgesetzt. Nach der Aufhebung der Genehmigungsbescheide hatten Trianel und der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) neue Anträge eingereicht, die insbesondere eine deutliche Absenkung des Schadstoffausstoßes des Kraftwerks vorsehen. Inwieweit mit dem neuen Vorbescheid jetzt  die bauplanungsrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Bau- und den Betrieb des Kohlekraftwerks vorliegen und ob die Einleitung von Prozessabwässern aus dem Regelbetrieb des Kraftwerks in die Schmutzwasserkanalisation des SAL mit den Vorgaben des Wasserrechts vereinbar sind, steht jetzt auf dem BUND-Prüfstand.

Der Umweltverband hat jetzt noch etwa einen Monat Zeit, eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob der Rechtsstreit fortgeführt wird.

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