BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Oberverwaltungsgericht verhandelt BUND-Klage gegen B 474n

24. März 2017 | Mobilität

25 Jahre andauernder Rechtsstreit geht in die nächste Runde

2013: Das OVG verhandelt die BUND-Klage. (Dirk Jansen)

Ab Montag (27. März 2017) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in  Münster die Klage des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln). Beklagte ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Verkehrsministerium. Damit geht ein mehr als 25 Jahre andauernder Rechtsstreit in die nächste Runde.

Geplant ist der Bau eines rund 4 km langen Straßenstücks, das im Süden an die L 609 anknüpft, das Waldgebiet „Die Deipe“ quert, die Stadt Datteln in einem Bogen östlich umrundet, um im Nordosten in die vorhandene Trasse der B 235 zu münden, die ihrerseits im weiteren nordöstlichen Verlauf über eine Brücke die Lippe quert. Entlang der Lippe erstreckt sich das europarechtlich festgelegte FFH-Gebiet „Lippeaue“.

Mit der Klage will der BUND die unzulässig hohen Schadstoffeinträge  in das europäische Natura-2000-Gebiet ‚Lippeaue‘ verhindern. „Die Belastungen überschreiten schon jetzt die zulässigen Grenzen“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Insbesondere in der Summation mit anderen Vorhaben wie dem Kohlekraftwerk Datteln IV würde die Situation noch  dramatischer.“ Zudem führe die geplante konkrete Streckenführung durch das Waldgebiet ‚Die Deipe‘ zu unlösbaren artenschutzrechtlichen Konflikten. Mit dieser so genannten „Bürgermeistertrasse“ hatten sich die damaligen Bürgermeister der Städte Datteln und Waltrop über die Gutachter des Landes hinweggesetzt.

 „Dazu ist diese Straße als Ortsumgehung aus verkehrlicher Sicht vollkommen sinnlos“, konstatiert Krämerkämper. Der Verkehr auf den angeblich überlasteten Straßen L609 und B235 habe von 2000 bis 2010 zwischen dem geplanten Abzweig und Wiedereinmündung der B474n um 6,9 bzw. 12,5 Prozent abgenommen. Bereits zuvor seien diese Straßenabschnitte nicht im Ansatz überlastet gewesen.

Das OVG hatte die Klage bereits mit Urteil vom 18. Januar 2013 aus formalen Gründen abgewiesen. Das Gericht hatte den BUND damals an wichtigen Stellen, insbesondere beim FFH-Gebietsschutz, wegen vermeintlicher Fristüberschreitung nicht angehört. Nach erfolgreicher Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des BUND hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil auf (BVerwG 9 B 14.13) und verwies die Klage erneut zur Behandlung an das OVG zurück.

 

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK

Hinweis: Die mündliche Verhandlung der BUND-Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist für den 27. und 28. März ab 10.30 Uhr im Sitzungssaal I vorgesehen.

 

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