BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Naturschutzverbände: Schwächung des ehrenamtlichen Naturschutzes abwenden - Geplante Gesetzesänderung von CDU und FDP muss vom Tisch

04. Oktober 2021 | Landwirtschaft, Naturschutz

+++ GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG BUND, LNU und NABU NRW | Düsseldorf, den 4.Oktober 2021

Düsseldorf - Anlässlich der heutigen Anhörung des Umweltausschusses zu den geplanten Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes rufen die NRW-Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) die Landtagsfraktionen von CDU und FDP dazu auf, die von ihnen beantragte Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und die damit einhergehende Schwächung des Naturschutzes in NRW zurückzuziehen.

Die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen sieht u.a. vor, dass die ehrenamtlich besetzten Beiräte künftig in sehr viel kürzerer Zeit Stellungnahmen zu örtlichen Planverfahren abgeben müssen. Zudem soll bei strittigen Planungen die bisherige Beteiligung der Bezirksregierungen als übergeordnete Instanz komplett entfallen.

„Das geht zu Lasten des Naturschutzes, ist ein Affront gegen das ehrenamtliche Engagement in den örtlichen Beiräten sowie ein Misstrauensvotum gegenüber der Fachkompetenz in den Bezirksregierungen“, kritisieren die drei Naturschutzverbände BUND, NABU und LNU die geplante Änderung.

Die geplante Änderung zeuge von fragwürdigen Motiven. So sollen nach Vorstellung von CDU und FDP die Beiräte zwecks ‚Verfahrungsbeschleunigung' binnen einer Frist von sechs Wochen Stellungnahmen abgeben. Dieses jedoch erfordert, dass künftig Naturschutzbeiräte sehr viel öfter als bisher einberufen werden müssten und löst einen Mehraufwand in den Verwaltungen aus, der an anderer Stelle von denselben Parteien beklagt wird. Häufigere Sitzungstermine mit zugleich höherem Zeitdruck erschweren zudem das ehrenamtliche Engagement und machen dieses unattraktiv.

Weiterer gravierender Kritikpunkt der Naturschutzverbände: Der vorgelegte Änderungsentwurf behindere und schwäche das wichtige naturschutzrechtliche Instrument der Eingriffsregelung in NRW. Anstatt den anhaltend hohen Flächenverbrauch einzudämmen werde mit der vorgelegten Änderung der Versuch unternommen, die durch den Flächenverbrauch erst notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen als Flächenverbrauch zu titulieren und deutlich zu reduzieren. Dies würde aus Sicht der Naturschutzverbände den bereits gravierenden Schwund der biologischen Vielfalt in diesem Land zusätzlich verschärfen.

Hintergrundinfos
Gesetzliche Aufgabe (§ 70 LNatschG NRW) der 53 Naturschutzbeiräte in Nordrhein-Westfalen ist es, „zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft“ die örtlichen Naturschutzbehörden in allen Angelegenheiten bezüglich Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft zu beraten und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. In ausgewählten Verfahren können die Beiräte Vorhaben widersprechen. Den Gremien gehören zur Hälfte Vertreter*innen der Naturschutzverbände, zur anderen Hälfte der örtlichen Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Forstes, der Fischerei u.v.m. an. Sie bestehen aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern und jeweils 16 Stellvertretern. Landesweit stehen damit mehr als 1500 Personen bereit, ihre Expertise in Sinne des Naturschutzes einzubringen.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Den Wortlaut des Gesetzesentwurfes – Drucksache17/14066 – finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14066.pdf

Aus einer Antwort des NRW-Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion geht hervor, dass die Landesregierung nach eigenen Angaben keine belastbare Aussage darüber treffen kann, in wie vielen Fällen die Streichung der 6 Wochen-Frist betreffend § 69 Landschaftsgesetz zu Verzögerungen bzw. höherem administrativen Aufwand geführt hat, es lägen auch keine Daten über die Dauer der Verfahren vor: https://www.spd-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/08/KA-5623.pdf

 

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