Nationaler Wiederherstellungsplan: Zu wenig Verbindlichkeit für Renaturierung

28. Juni 2026 | Landesplanung, Naturschutz, Flüsse & Gewässer, Lebensräume

BUND kritisiert Entwurf als Sammlung bestehender Maßnahmen ohne wesentlichen Fortschritt

Bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU renaturiert werden. Foto: Diana Kann

  • Echter Fortschritt für Renaturierung von Lebensräumen bleibt bislang aus
  • Ausreichende Finanzierung und Maßnahmensicherung erforderlich
  • BUND regt Beteiligung am weiteren Umsetzungsprozess an

Berlin/Düsseldorf | Rund 70 Prozent der geschützten Lebensräume in Deutschland befinden sich in einem schlechten ökologischen Zustand. Um diese Entwicklung umzukehren, verpflichtet die europäische Wiederherstellungsverordnung (W-VO) die EU-Mitgliedstaaten erstmals direkt zu umfassenden Maßnahmen zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme. So sollen als erste Zielmarke bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche in der EU renaturiert werden. Der nun vorgelegte Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans ist noch nicht viel mehr als eine Bestandsaufnahme, kritisiert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zum Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Statt eines ambitionierten Fahrplans für die Wiederherstellung unserer Natur legt die Bundesregierung eine Sammlung bestehender Förderprogramme und freiwilliger Maßnahmen vor. Diese haben die anhaltende ökologische Krise aber auch bislang nicht aufhalten können. Wir sehen viel zu viele Unverbindlichkeiten und zu wenig konkrete Maßnahmen, um den Verlust von Artenvielfalt und natürlichen Lebensräumen wirksam zu stoppen.“

Das Problem der vielfältigen Konkurrenzen zwischen Naturschutz und Landnutzung für die Land- und Forstwirtschaft, dem Bau von Straßen, Wohn- und Gewerbegebieten oder für industrielle Nutzungen wird nicht angesprochen. Doch gerade sie sind häufig der Grund für das fehlende Gelingen bei der Erhaltung der natürlichen Lebensräume.

„Bund und Länder müssen jetzt konkret benennen, auf welchen Flächen die Wiederherstellung der Natur stattfinden soll, und dafür ausreichend finanzielle Mittel bereitstellen. Renaturierung darf nicht länger an der Blockadehaltung von unionsgeführten Agrarministerien und der Forstlobby scheitern“, sagt Sticht. „Sie wird nur gelingen, wenn die bestehenden Zielkonflikte in Sachen Landnutzung besser und gemeinsam gelöst werden. Ohne eine dauerhafte Sicherung von Flächen und Maßnahmen geht es nicht – das hat die Vergangenheit eindrücklich gezeigt.“

Der BUND erwartet, dass das Land NRW ambitioniert die Chancen dieser europäischen Verordnung nutzt. Denn die Wiederherstellung frei fließender Flüsse, naturnaher Wälder und klimaresilienter städtischer Ökosysteme kann nicht nur dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenwirken, sondern in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen wie Dürre, Hitze und Starkregen auch einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten.

Zudem lohnt sie sich auch ökonomisch: Nach Schätzungen der EU-Kommission könnte die Renaturierung degradierter Ökosysteme in der EU bis 2050 einen wirtschaftlichen Mehrwert von rund 1,8 Billionen Euro schaffen – und damit ein Vielfaches der dafür erforderlichen Investitionen einbringen.

Mit dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bundesebene darf der Dialog nun nicht enden. Für die weitere Ausarbeitung und Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans in NRW regt der BUND eine frühzeitige und kontinuierliche Beteiligung der Naturschutzverbände an.
 

Hintergrund:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Pläne zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu erstellen. Ziel ist es, den Zustand von Lebensräumen und Arten zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken.
Der Nationale Wiederherstellungsplan legt dafür den Rahmen in Deutschland fest. Bis September 2026 muss die Bundesregierung der EU-Kommission in ihrem Entwurf melden, mit welchen Maßnahmen und Programmen wieder naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere geschaffen werden können. Zwei Monate hatten Öffentlichkeit und Verbände nun Zeit, den Plan zu sichten und Kommentare abzugeben. Die Frist für die Beteiligung endet nach Verlängerung am 28. Juni.


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