Kahlschlag im Naturschutzgebiet. © D. Jansen
Anlässlich der Landtagsanhörung zum Landesnaturschutzgesetz am Montag fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen an dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
"Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes hat die Landesregierung eine wichtige Aufgabe übernommen, diese jedoch bislang zu halbherzig ausgeführt", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.
Defizite sieht der BUND beispielsweise beim Biotopschutz, bei den Wildnisentwicklungsgebieten und beim Biotopverbund. So fehle ein vollständiger Schutz für Streuobstwiesen, Höhlen und Niederwälder. Die neue Schutzkategorie "Wildnisentwicklungsgebiet" sei ein wichtiges Vorhaben, beinhalte jedoch nach wie vor Eingriffe wie unter anderem Jagd und sei daher in der vorliegenden Form nicht ausreichend.
Beim Biotopverbund liege der Gesetzesentwurf mit 15 Prozent der Landesfläche zwar über den bundesweit geltenden 10 Prozent, doch umfassten schon jetzt allein die bestehenden Schutzgebiete in NRW 15,2 Prozent. "Der Biotopverbund ist eines der zentralen Naturschutzinstrumente. Der Status Quo reicht nachweislich nicht aus, wir müssen mindestens 20 Prozent der Landesfläche hierfür bereitstellen", sagte Sticht.
45 Prozent der untersuchten Arten sind in NRW laut Angaben des Umweltministeriums bereits gefährdet oder ausgestorben. Feldhamster, Bekassine und die Rautenfarne zählen zu den populären Arten, die derzeit aussterben.
"Wir brauchen ein Landesnaturschutzgesetz, das diesen Namen verdient und den Schwund der biologischen Vielfalt endlich aufhalten kann", so Sticht.