BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Klage gegen gräfliche Rennstrecke im Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge

27. September 2011 | Naturschutz

Verstöße gegen Lärmschutz und Naturschutzrecht

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb der geplanten Renn- und Teststrecke am Bilster Berg im Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge erhoben. Der BUND kritisiert vor allem die unzulässig hohen Lärmbelastungen und Verstöße gegen das Naturschutzrecht. Unterstützt wird die Klage von der Interessengemeinschaft "Ruhe am Bilster Berg".

Auf dem 85-Hektar-Gelände eines ehemaligen Munitionsdepots der britischen Rheinarmee bei Bad Driburg plant Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff das "Drive Resort Bilster Berg" mit einer insgesamt 4,2 Kilometer langen Auto-Rennstrecke. Trotz wiederholt vorgetragener Bedenken des BUND und anderer Naturschutzverbände hatte der Kreis Höxter am 29. Juli 2011 die 1. Teilgenehmigung für die Rennstrecke erteilt. Dagegen richtet sich die jetzt eingereichte Klage. Neben dem BUND hatten auch betroffene Anwohnern aus Nieheim und den angrenzenden Ortschaften Klagen eingereicht.

"Die erteilte Genehmigung ist rechtswidrig“, sagte Bernd Meier-Lammering, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND. "Weder der Lärmschutz wurde ausreichend berücksichtigt, noch das Naturschutzrecht.“ Insbesondere seien die potenziellen schädlichen Auswirkungen auf streng geschützte Tierarten wie Geburtshelferkröte, Haselmaus, Fledermäusen und Wildkatze nicht hinreichend untersucht worden.

Schon seit Jahren machen auch die Bürger Nieheims in der Interessengemeinschaft "Ruhe am Bilster Berg" gegen das 34-Millionen-Euro-Projekt mobil. „Der Lärm wird beim Betrieb der Renn- und Teststrecke unerträglich sein“, kritisiert Dr. Ulrich Kros, Sprecher der Interessengemeinschaft "Ruhe am Bilster Berg". "Das sogenannte Lärmgutachten von Professor Schaffert bildet das, was Nieheim in Sachen Lärm erwartet, nicht vollständig ab."

Weder der BUND noch die Interessengemeinschaft "Ruhe am Bilster Berg" haben Verständnis dafür, dass Graf Oeynhausen-Sierstorpff und sein Bilster Berg Drive Resort am Termin des "ersten Spatenstichs" am Dienstag, 27.09.2011 festhalten. Jetzt sei nicht die Zeit für pompöse Feiern und den Streckenbau. Projektbetreiber und Kreis sollten sich endlich ernsthaft mit der Kritik an dem „Monsterprojekt“ auseinandersetzen. Insofern müsse die Klage des BUND auch als Signal an die Investoren des Rennstreckenprojektes verstanden werden: Das am Bilster Berg investiertes Geld ist nicht so sicher, wie Graf Oeynhausen-Sierstorpff und seine Mitarbeiter glauben machen wollen.“

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