BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Klage für Schutz der Wahner Heide

12. Dezember 2017 | Mobilität

Flughafen Köln Bonn baut ohne Planfeststellung

Landeanflug über Orchideenwiese. (H. Sticht)  (Holger Sticht)

Der BUND hat wegen einer als "Sanierung" betitelten Baumaßnahme an einer Landebahn Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die Klage richtet sich gegen den Ausnahme- bzw. Erlaubnisbescheid vom 26.09.2017 der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Der Bescheid erlaubt massive Eingriffe in die gesetzlich geschützten Biotope und in das Grundwasser. Die Klage war bereits am 17. Oktober erhoben worden.

"Wir hatten rechtzeitig und wiederholt gefordert, die geplanten Baumaßnahmen an den Landebahnen in das laufende Planfeststellungsverfahren zu integrieren, um sie so einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zugänglich zu machen und technische Alternativen gebündelt prüfen zu lassen. Dies ist leider ignoriert worden", sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Für das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren - und damit die erste Öffentlichkeitsbeteiligung in der Geschichte des Flughafens - war das so genannte "Vorfeld A" der Auslöser. Dieses ließ der Flughafen damals ohne notwendige Prüfverfahren errichten und darf es seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nutzen. Aufgrund einer Klage der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. (LSG) hatte das Gericht 2014 u.a. geurteilt, dass nicht nur Start- und Landebahnen und Rollwege, sondern alle kapazitätsrelevanten Infrastrukturmaßnahmen planfeststellungsbedürftig sind.

"Aktuell wird die große Landebahn - wieder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung - mit einem erheblichen technischen Aufwand vollständig modernisiert. Diese Modernisierung geht erheblich über eine einfache Sanierung hinaus, erweitert die Nutzungszeiten der Landebahnen und beeinträchtigt die Wahner Heide erheblich", sagte Achim Baumgartner, Sprecher der BUND Kreisgruppe Rhein-Sieg.

Laut BUND werden die Befeuerungsanlage neu errichtet und die Versorgungsstränge von der Landebahn abgerückt. Zusätzlich werden Anrampungen im Gelände neu angelegt. Im Zuge der Arbeiten an der Hauptlandebahn sollen insgesamt mehr als 30 Hektar - dies entspricht in etwa einer Größe von 40 Fußballfeldern - wertvoller, auch vom Aussterben bedrohter Heide- und Grünlandgesellschaften in der Wahner Heide zerstört werden und 6.000 Quadratmeter - die Fläche eines Wohnbaugebietes mit 15 Einfamilienhäusern - zusätzlich versiegelt werden. Erhebliche Artenschutzkonflikte entstehen u. a. weil der rechtlich zwingend notwendige Zeitvorlauf für wirksame Artenschutzmaßnahmen nicht gewährt wird.

 

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