BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Himmelgeister Rheinbogen: BUND fordert schnellen Deichneubau

27. Mai 2022 | Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Lebensräume, Wasser

Oberverwaltungsgericht legt Urteilsbegründung vor

Durch einen rheinfernen Deich könnten bis zu 113 Hektar zusätzliche Retentionsfläche gewonnen werden. [Foto: Dirk Jansen]

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert eine schnelle Realisierung einer ökologischen Deichvariante im „Himmelgeister Rheinbogen“ von Düsseldorf. Nachdem die schriftliche Begründung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen im Klageverfahren des BUND gegen das Land NRW nun vorliegt, müsse die Verwaltung jetzt zügig handeln und dürfe die Planung eines rheinferneren Deiches nicht länger verschleppen. Das OVG hatte der Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Deiches auf der bestehenden Trasse am 3. Februar 2022 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

„Wir erwarten von der Stadt und Bezirksregierung Düsseldorf, dass diese das klare Urteil respektieren und auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verzichten“, sagte Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND. „Die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsflächen durch den Bau eines rheinfernen Deiches wäre nicht nur ein Gewinn für die Natur, auch wir Menschen würden davon profitieren. Neben einem Mehr an Hochwasserschutz würde der Himmelgeister Rheinbogen dadurch noch attraktiver für die Naherholung.“

Der BUND hatte mit seiner Klage insbesondere geltend gemacht, dass die geplante Sanierung des alten Deiches dem wasserrechtlichen Verbesserungsgebot und der Vorgabe zur Wiederherstellung früherer Überschwemmungsgebiete widerspricht. Das OVG bestätigte mit dem Urteil, dass der Planfeststellungsbeschluss „materiell-rechtlich gegen zwingende und damit im Wege der Abwägung nicht zu überwindende Vorschriften“ verstößt.

 „Keiner der Gründe, die von der Bezirksregierung gegen die Rückgewinnung von Überschwemmungsfläche im Himmelgeister Rheinbogen angeführt wurden, ist vom Oberverwaltungsgericht als ansatzweise tragend beurteilt worden,“ so Rechtsanwalt Tobias Kroll. „Dass bei der gebotenen Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens andere Erkenntnisse zu Tage treten, die der gesetzlich gebotenen Rückverlegung des Deiches entgegenstehen könnten, ist nicht ersichtlich. Und das Urteil bestätigt nachdrücklich die Pflicht zur Beachtung des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes auch beim Hochwasserschutz.“

Je nach Deichvariante könnten bis zu 113 Hektar zusätzlicher Hochwasserrückhalteflächen geschaffen werden. Durch den Bau eines neuen Deiches parallel zum bestehenden wäre zudem der Hochwasserschutz während der Bauphase eher gesichert, als bei einer Sanierung des bestehenden Deiches.

Der BUND erwartet nun vom Stadtrat, dass dieser die Verwaltung zu einer beschleunigten Planung einer rechtssicheren Deichvariante anhält. "Uns verwundert die von der Stadt Düsseldorf geschätzte Planungsdauer von mindestens 12 Jahren für die Rückverlegung des Himmelgeister Deichs“, sagte Michael Süßer von der BUND Kreisgruppe Düsseldorf. „Die Stadt Monheim erzielte die Genehmigung für die Rückverlegung des Monheimer Deichs innerhalb von nur zwei Jahren nach Abschluss der Vorplanungen." Anstatt mit solchen Fabel-Zeiträumen Ängste zu schüren, sollten sich die Hochwasserplaner besser an die Arbeit machen.

Aktenzeichen: 20 D 122/20.AK

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb