BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Godorfer Hafen: BUND für Volksabstimmung zu fairen Bedingungen

27. Januar 2011 | Mobilität, Flüsse & Gewässer

Kölner SPD mit "vergiftetem Angebot"?

Die Kölner SPD hat vorgeschlagen, den langjährigen Streit über den Ausbau des Godorfer Hafens in einer „Volksabstimmung“  bzw. „Bürgerbefragung“ zu entscheiden. Der NRW-Landesverband und die Kölner Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) befürworten eine solche Abstimmung der Kölner Bürgerinnen und Bürger, sofern diese unter „fairen Regeln“ stattfindet. Die Hafengegner dürften aber nicht von vornherein ins Hintertreffen gebracht werden.

                       

„Der überraschende Vorschlag der SPD, eine Volksabstimmung durchzuführen, ist ernsthaft zu diskutieren. Es ist aber ein vergiftetes Angebot, solange die Hafengegner mindestens 150.000 Stimmen zusammentragen müssen, die Hafenbefürworter umgekehrt jedoch nicht“, so der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges. Der BUND plädiert daher für eine Abstimmung, bei der die einfache Mehrheit zählt.

 

Die Erfahrungen in NRW zeigen, dass die Hürden für Bürgerentscheide viel zu hoch sind und jeder zweite Entscheid scheitert, obwohl er mehrheitlich Zustimmung findet. Die NRW-Landesregierung möchte hieraus Konsequenzen ziehen und hat angekündigt, noch in diesem Jahr Bürgerentscheide zu erleichtern. Bisher ist ein Bürgerbegehren nur dann erfolgreich, wenn eine Mehrheit dafür mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Diese Hürde soll künftig in Städten ab 100.000 Einwohnern halbiert werden. Da es sich bei der von der SPD vorgeschlagenen Abstimmung formal nicht um einen Bürgerentscheid, sondern eine freiwillige Abstimmung handele, die nach den „Spielregeln eines Bürgerentscheids“ durchgeführt werden solle, zeige sich hieran auch, wie glaubwürdig die Ankündigungen von Rot-Grün sind, so Kröfges.

 

Bezüglich des Zeitpunktes rät der BUND daher, jetzt nicht in verdächtige Hektik zu verfallen sondern zuallererst den Ausgang des beim OVG anhängigen Gerichtsverfahrens abzuwarten.

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