- Neuer Landesentwicklungsplan verschärft die Umweltprobleme
- Flächenkonkurrenzen müssen neu ausgehandelt werden
- Landes- und Regionalparlamente müssen Rechtsstaatsprinzip einhalten
Köln | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert von den Politiker*innen in Parlamenten und Regierung, den sich immer weiter zuspitzenden Umweltkrisen endlich mit wirksamen Mitteln zu begegnen. Auf der Landesdelegiertenversammlung in Köln forderten die Vertreter*innen in einem einstimmig verabschiedeten Beschluss die konsequente Ausrichtung der Flächenplanung auf den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dafür müsse das Problem der Flächenkonkurrenzen endlich im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Gemeinwohls anerkannt und neu diskutiert werden. Fläche ist die zentrale Ressource für den Natur- und Umweltschutz. Die Delegierten forderten: Schluss mit einer Planungskultur des „weiter-wie-bisher“.
Hitze, Dürre, Brände, Niedrigwasser und Überflutungen: Auch 2026 ist mit seinen Extremereignissen eine eindringliche Warnung an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung. Statt einer kurzfristigen Symptombehandlung braucht es endlich langfristige, lösungsorientierte und entschiedene Maßnahmen beim Umgang mit der Klimakrise.
Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND NRW: „Das Ziel der Klimaneutralität in NRW bis 2045 und die Wende beim Verlust der Artenvielfalt erreichen wir nicht, indem wir durch fehlgeleitete Zukunftsplanungen zur ungebremsten Erweiterung von Siedlungen, zum Rohstoffabbau und zu einem ausufernden Infrastrukturneubau die Umweltprobleme immer weiter vergrößern. Die Fläche zunehmend dem Spiel privater und kommunaler Akteure zu überlassen, ist genau der falsche Weg.“
Die mittlerweile allgegenwärtigen Maßnahmen zur Beschleunigung, verbunden mit dem inflationären Einsatz des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“, führen aus Sicht des BUND nahezu ausschließlich dazu, dass umweltschädliche Eingriffe schneller umgesetzt werden. Dafür werden Beteiligungsrechte, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechtsmittel und umweltfachliche Standards abgebaut. Auch der gesetzlich verankerte Grundsatz, Eingriffe auszugleichen, wird zunehmend diskreditiert.
Dabei zeigt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme vor allem eines: Die bisherigen Bemühungen zu ihrem Erhalt haben nicht ansatzweise ausgereicht. Viele Lebensräume befinden sich nach wie vor in einem schlechten Zustand. Der BUND fordert deshalb mit Nachdruck, die Umsetzung der Verordnung zu beschleunigen und die Landes- und Regionalplanung konsequent zu nutzen, um die Flächenproblematik nachhaltig zu lösen.
Simone von Kampen, politische Geschäftsführerin des BUND NRW: „Planung bedeutet vor allem, sich Gedanken um zukünftige Entwicklungen zu machen, Chancen zu erkennen und Konflikte frühzeitig zu lösen. Sie hat das große Potenzial, eine flächensparende Siedlungsentwicklung mit den wachsenden Anforderungen zum Erhalt unserer Umweltressourcen und der Biodiversität in Einklang zu bringen. Dafür müssen die einzelnen Belange an den Raum aber in Gänze ermittelt und, wie es auch wörtlich im Gesetz steht, ‚gerecht’ untereinander abgewogen werden.“
Genau dies ließen die Raumplanungen von Land und Regionen jedoch schon seit mehreren Legislaturperioden vermissen. Der BUND fordert eine Verankerung konkreter planerischer Lösungen mit klaren, quantifizierten und überprüfbaren Zielen. Dafür müsse der Landesentwicklungsplan erneut dringend überarbeitet werden.
Der BUND erinnert alle demokratischen Parteien daran, dass sich der Schutz der Umwelt in einer Marktwirtschaft nicht von alleine ergibt, sondern vor allem durch eine übergeordnete, dem echten Gemeinwohl verpflichtete Legislative und Exekutive mit rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln und einer effektiven – nicht einer abgeschafften – Bürokratie.
BUND-Resolution: "Landes- und Regionalplanung auf den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ausrichten"