BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Flughafen Düsseldorf und Luftreinhalteplanung

23. Januar 2017 | Mobilität, Saubere Luft

BUND und Fluglärmgegner mit gemeinsamen Antrag, Schadstoffe aus Luftverkehr einzubeziehen

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutund 20 Privatpersonen aus Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch haben einen Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt, endlich die durch den Flughafen erzeugten Abgasbelastungen in den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf einzubeziehen.

Bisher werden sowohl die Schadstoffbelastungen des Luftverkehrs als auch die des Bodenbetriebs/Rollverkehrs und der an- und abreisenden Passagiere aus den Untersuchungen und Maßnahmekatalogen augeklammert. Dazu der mit dem Antrag beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht Karsten Sommer aus Berlin: „Mit dem Antrag machen Umweltverbände und Flughafenanwohner weitere untragbare Defizite des Luftreinhalteplans Düsseldorf geltend, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bezirksregierung im Klageverfahren der Umwelthilfe bereits mit Urteil vom 13.9.2016 zur Nachbesserung des Plans verpflichtet hat. Der Luftreinhalteplan Düsseldorf erkennt die Gesundheitsgefahren und verweigert dennoch jede ernsthafte Prüfung eines Maßnahmenkonzepts, dass eine deutlich Reduzierung der Luftschadstoffe bewirken könnte."

Hohe Feinstaubbelastungen führen zu „einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit, der Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Sterblickeit sowie der Lungensterblichkeit“ und NO2 kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen, heißt es zutreffend im Luftreinhalteplan Düsseldorf 2013. Dass der Plan dennoch kein Maßnahmenkonzept enthält, um die NO2-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und sich weder mit den Feinstaub-Zielwerten, noch mit dem EU-rechtlichen Gebot der Reduzierung der Feinstaubbelastungen auseinandersetzt, stellt nach Ansicht der Antragsteller eine eklatante Verletzung der staatlichen Schutzpflichten zugunsten von Leben und Gesundheit der Bevölkerung dar. § 47 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt zwingend vor, dass die Maßnahmen „entsprechend des Verursacheranteils“ gegen alle Emittenten zu richten sind. Der Flughafen ist als Emittent bekannt und wird auch im Plan genannt. Die Weigerung der Bezirksregierung, Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen  des Flughafens zu prüfen, sei daher ein offenkundiger Verstoß gegen das Immissionsschutzrecht.

Der BUND kündigte an, in den anstehenden Gesprächen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Düsseldorf massiv darauf drängen zu wollen, darin Maßnahmen zur Senkung der flughafenbedingten Immissionen zu verankern.

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