BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Fahrradgesetz: Bündnis fordert Nachbesserungen im Gesetzentwurf

18. Juni 2021 | Mobilität

Landtag NRW diskutiert über Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Seltenes Vergnügen: Radschnellweg in Monheim. [Foto: Dirk Jansen] Seltenes Vergnügen: Radschnellweg in Monheim. [Foto: Dirk Jansen]

Die Initiator*innen und Unterstützer*innen der erfolgreichen Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ fordern nach der 1. Lesung zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag deutliche Nachbesserungen. Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, NABU, RADKOMM und VCD die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen und eine fehlende klare zeitliche Perspektive. Auch nach der Verbändeanhörung mit vielen Verbesserungsvorschlägen sei der Entwurf kaum verändert worden. Das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, sei zwar aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025.

Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr, blieben innerhalb des Gesetzestextes unberücksichtigt. Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürger*innenbeteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen und an der Radverkehrsförderung insgesamt.  

Unterm Strich bliebe der Gesetzentwurf damit hinter den, im bisherigen Verfahren geweckten, Erwartungen zurück. Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erforderten eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Insofern müsse der Gesetzentwurf an vielen Stellen optimiert und ergänzt werden.

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW:  „Die Debatte im Landtag zeigt, dass der Gesetzentwurf so nicht bleiben kann. Es fehlt an Konsequenz, Verbindlichkeit, Ambition und Mut, um die bisher landesweit rund ter zehn Prozent Radverkehrsanteil an der Gesamtmobilität in den nächsten Jahren auf 25 Prozent zu steigern. Die Landesregierung scheut sich offenbar davor, den vorhanden Platz, der bislang für das Auto reserviert ist, neu aufzuteilen. Das ist aber die Grundvoraussetzung für eine Mobilitätswende.“  

Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW: „Ein Fahrradgesetz allein macht noch keine Mobilitätswende. Gerade auch vor dem Hintergrund des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die autofreundliche Politik ein Ende haben. Die Finanzen und das Planungspersonal müssen konsequent zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umgeschichtet und der Straßenraum neu verteilt werden. Solange die öffentliche Mittel vorrangig noch immer in den Neubau von Straßen-  und Autobahnen gesteckt werden, droht das Fahrradgesetz zum Alibi zu werden.“

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende NABU NRW: „Ein konsequentes Fahrradgesetz mit klaren Zielzahlen – 25% bis 2025 – ist und bleibt in NRW überfällig! Jetzt gibt es die Chance, dass die gewählten Vertreter*innen des Landesparlaments diesen notwendigen Schritt zur überfälligen Wende in der Gesamtmobilität umsetzen.“ 

Dr. Ute Symanski, Vorsitzende von RADKOMM: „Auf die Verankerung der Jahreszahl 2025 im Gesetz zu verzichten, ist eine vertane Chance! Denn nur mit dieser Zielgröße geht von dem Gesetz die Signalwirkung aus, die es braucht, damit die Verkehrsplanung wirklich verändert wird. 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2025 in NRW sind machbar! Die Straßen dafür sind schon da.“

Albrecht Buscher, VCD-Landesvorstand NRW: "Das grundsätzlich richtige Ziel, den Verkehrsanteil des Fahrrads auf 25% zu erhöhen, braucht einen konkreten Zeithorizont. 'Aufbruch Fahrrad' hatte hier 25 % bis 2025 gefordert, hier muss der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden und ein klares Zeitziel benennen, idealerweise eben genau 2025.“

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