BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Diesel-Fahrverbote jetzt zügig in NRW umsetzen

28. Juli 2017 | Mobilität, Saubere Luft

Nach Stuttgarter Urteil / Düsseldorf muss Vorreiter sein

Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Luftreinhalteplanung fordert der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung auf, ihre ablehnende Haltung zu Diesel-Fahrverboten aufzugeben. An die Bezirksregierungen appellierte der Umweltverband, die notwendige Fortschreibung der Luftreinhaltepläne zügig abzuschließen.

„Es ist klar, dass nur Diesel-Fahrverbote die schnellstmögliche Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid sicherstellen“, sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. In mehr als 30 NRW-Städten würden die seit 2010 geltenden NO2-Werte dauerhaft überschritten. Dadurch würden tausende vorzeitige Todesfälle allein in Nordrhein-Westfalen verursacht. „Die Landesregierung muss endlich den Schutz der menschlichen Gesundheit höher gewichten, als die Interessen der Autobesitzer und der Industrie“, so Jansen.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hatte heute aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. bestätigt, dass für die Umweltzone ein ganzjährig geltendes Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6/VI die effektivste und derzeit einzige Luftreinhalteplanmaßnahme zur Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte sei. Alle anderen in Betracht gezogenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsverbote nach Kfz-Kennzeichen, City-Maut, Nahverkehrsabgabe und sog. „Nachrüstlösung“) seien von ihrem Wirkungsgrad nicht gleichwertig.

Nach Ansicht des BUND sind jetzt die Bezirksregierungen in NRW gefordert, von vornherein Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplänen zu verankern. Derzeit wird zum Beispiel der Luftreinhalteplan Düsseldorf fortgeschrieben. Anfang September soll ein erster Entwurf vorgelegt werden. Dieser gilt auch als Blaupause für die übrigen NRW-Luftreinhaltepläne. „Bei der Festlegung von Maßnahmen darf es keine Tabus mehr geben“, sagte der BUND-Experte Jansen. Gutachten der Stadt Düsseldorf hätten belegt, dass die NO2-Grenzwerte in der höchstbelasteten Corneliusstraße nur durch eine drastische Reduktion der einfahrenden Diesel-Fahrzeuge um mindestens 60 Prozent gewährleistet werden können. Deshalb seien Fahrverbote unumgänglich, um das recht auf saubere Luft der Anwohner zu garantieren. 

mehr

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb