BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Datteln IV: Neue Klage gegen Kohlemeiler

21. Februar 2017 | Klima & Energie, Kohlekraftwerk Datteln

BUND zieht erneut vor Gericht

Auch die Genehmigung des neuen Eon/Uniper-Antrgas für Datteln IV ist nach Auffassung des BUND rechtswidrig. (Dirk Jansen)

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine neue Klage gegen das umstrittene Uniper-Kohlekraftwerk Datteln IV eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die von der Bezirksregierung Münster am 19. Januar 2017 erteilte neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb des seit einem Jahrzehnt umkämpften Kohlemeilers.

„Auch mit der neuen Genehmigung können die grundlegenden Mängel des Vorhabens nicht geheilt werden“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Das Kraftwerk hätte an diesem Standort nie errichtet werden dürfen. Es führt nach wie vor zu zu hohen Schadstoffeinträgen in die benachbarten Natura-2000-Schutzgebiete."  Bei jährlichen Kohlendioxid-Emissionen von bis zu 8,4 Millionen Tonnen sei das Kraftwerk zudem eine schwere Hypothek in Sachen Klimaschutz.

Im ersten Genehmigungsanlauf für das Kraftwerk war der für das Kraftwerk aufgestellte Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht (OVG) aufgehoben und diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Infolge einer Klage des BUND erklärte das OVG daraufhin auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb des Kraftwerks für rechtswidrig. Auch dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Nach der so genannten Zielabweichungsentscheidung der Landesregierung wurde ein neuer Bebauungsplan genehmigt. Gegen diesen ist bereits eine Normenkontrollbeschwerde des BUND vor Gericht anhängig.

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