CO-Pipeline: BUND beendet Rechtsstreit - Widerstand geht weiter

26. Juni 2023 | Chemie, Ressourcen & Technik, Technischer Umweltschutz

Protest gegen die CO-Pipeline vor dem Landtag. [Foto: Dirk Jansen] Protest gegen die CO-Pipeline vor dem Landtag. [Foto: Dirk Jansen]

  • Bezirksregierung in der Pflicht
  • Bedarf der Pipeline fraglich
  • Signifikantes Restrisiko bleibt

Im Verfahren um den Planänderungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen wird der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2023 einlegen. Trotzdem wird der Widerstand des Umweltverbandes gegen die „Giftgasröhre“ weitergehen. Der BUND sieht jetzt vor allem die Bezirksregierung Düsseldorf in der Pflicht, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu garantieren und die Sinnhaftigkeit des Projekts unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu hinterfragen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klage des BUND vor allem unter Verweis auf den grundlegenden Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2007 und die im Leitverfahren ergangenen Urteile abgewiesen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im Hinblick auf eine Neubewertung bestimmter Probleme sei das Datum des Erlasses des Planänderungsbeschlusses 2018, so die Urteilsbegründung. Insofern komme es nicht darauf an, inwieweit zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Planrechtfertigung gegebenenfalls weiterhin besteht, weil zum Beispiel aufgrund neuer technischer Verfahren Kohlenmonoxid direkt am jeweiligen Ort der Verwendung hergestellt werden kann und einen Transport somit überflüssig machen würde. Auch die Frage, inwieweit am Covestro-Standort Krefeld aktuell überhaupt ein Bedarf für Kohlenmonoxid besteht, müsse nicht betrachtet werden.

Dieter Donner, BUND-Pipelineexperte: “Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Bezirksregierung Düsseldorf. Wir erwarten von der Behörde, fortlaufend zu prüfen, inwieweit überhaupt ein Bedarf an der Pipeline besteht. Das Verfahren des BUND hat zudem etliche offene Fragen in Bezug auf die Sicherheitssysteme aufgezeigt. Es verbleibt damit ein signifikantes Restrisiko. Es obliegt der Behörde, den Schutz von Mensch und Umwelt zu garantieren.“ 

Der BUND kündigte an, weiter die Öffentlichkeit über fortbestehende und voraussichtlich noch steigende Unsicherheiten zu informieren und das weitere Verfahren intensiv zu begleiten.

Aktenzeichen: 3 K 8429/18

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