152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen dürfen nun von Jülich nach Ahaus verbracht werden.
- Gericht erkennt Klagerecht für Umweltverbände an
- Transporte dürfen nun rollen
- Demonstrationen gegen Transporte geplant
Berlin/Düsseldorf | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in der am Montag herausgegebenen Entscheidung das umstrittene Klagerecht gegen die Genehmigung von CASTOR-Transporten anerkannt, jedoch den Eilantrag des nordrheinwestfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Aussetzung der Durchführbarkeit der Transportfahrten im Ergebnis abgelehnt. Damit dürfen 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus verbracht werden. Diese Entscheidung trifft auf große Enttäuschung seitens des Verbands, da aus Sicht des BUND weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Durchführung der Transporte bestehen. Besonders kritisch sieht der Verband, dass zentrale Teile der Genehmigungsunterlagen geschwärzt sind und die Sachlage daher von den Gerichten nur unvollständig geprüft werden konnte.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wir sind fassungslos: Trotz offener Fragen und verbleibender Zweifel in Sicherheitsfragen sollen nun hochradioaktive Transporte quer durchs Land rollen. Wenn wesentliche Teile der Akten geheim bleiben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar sind, bleibt ein Rest an Unsicherheit bestehen. Transparenz sieht anders aus.“
Das OVG ist zwar in eine eigene – sogenannte summarische – Prüfung der Sach- und Rechtslage eingestiegen, kam jedoch zu dem Ergebnis, dass es für die Bewertung der Sicherheit nicht auf die Kenntnis der geschwärzten Passagen ankomme. Unverständnis äußert der BUND zudem über die vom Gericht betonte besondere Bedeutung einer zeitnahen Durchführung der Transporte. Eine solche Dringlichkeit ist angesichts der Tatsache, dass der Rechtszustand der Lagerung der CASTOR-Transporte im Zwischenlager Jülich seit zwölf Jahren ohne dringenden Handlungsbedarf hingenommen wurde, nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des Verbandes ist nicht ersichtlich, warum mit den Transporten nicht bis zur endgültigen Klärung noch offener Sach- und Rechtsfragen gewartet werden kann.
Erfolg hatte der BUND mit der Geltendmachung seines Zugangs zu gerichtlicher Prüfung der Genehmigung und deren sofortiger Vollziehbarkeit. Dies hatte das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz noch verkannt und daher keine inhaltliche Entscheidung über den Eilantrag getroffen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun klar bestätigt, dass Umweltvereinigungen berechtigt sind, eine gerichtliche Überprüfung solcher Verwaltungsentscheidungen zu beantragen.
„Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist ein Kernbestandteil des Rechtsstaats“, betont Ciesla. „Gerade bei hochriskanten Vorhaben wie Atomtransporten muss es möglich sein, behördliche Entscheidungen umfassend überprüfen zu lassen. Dass das OVG unseren Zugang zu dieser Kontrolle ausdrücklich bestätigt hat, ist von grundsätzlicher Bedeutung.“
Gerade vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen über die Rolle von Umweltverbänden unterstreicht die Entscheidung, dass anerkannte Umweltvereinigungen eine wichtige Funktion bei der Wahrung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit wahrnehmen.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag, der wiederum als „unzulässig“ abgelehnt wurde. Deshalb legte der BUND beim OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde ein.
Hinweis: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 7. März in Ahaus auf. Sie beginnt um 11.30 Uhr am Rathaus. Weiter Infos unter www.bundnrw.de/termine/.