Die Situation des Wolfs in NRW ist schon jetzt fragil. Foto: Marcus Bosch
- Sechsmonatige Jagdzeit bedroht die Wolfspopulation
- Entnahmen ohne klare Zuordnung und Obergrenzen geplant
- Landespläne verschärfen die ohnehin prekäre Situation der Wolfspopulation in
NRW
Düsseldorf | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 17. Dezember, den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht beschlossen. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt den Entwurf in seiner vorliegenden Form entschieden ab. Aus Sicht des Verbands stellt er keinen Beitrag zu einem verantwortungsvollen Wolfsmanagement dar, sondern gefährdet den Fortbestand der streng geschützten Art – auch und gerade in Nordrhein-Westfalen, wo der Wolf ebenfalls ins Jagdrecht aufgenommen werden soll.
Katharina Stenglein, Wolfsexpertin des BUND NRW: „Vorgelegt wurde kein Gesetz zur Koexistenz, sondern ein Gesetzentwurf zur Ausrottung des Wolfs. Der Schutzgedanke aus der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie wird konsequent ignoriert. Statt Konflikte zu lösen, schafft das Gesetz neue. Und gerade in NRW zeigt sich, wie fragil die Situation des Wolfs bereits heute ist: Die Fähe des Leuscheider Rudels wurde tot aufgefunden, vom Schermbecker Rudel fehlt seit Monaten jede Spur. Statt diese Verluste sorgfältig aufzuarbeiten und den Bestand zu stabilisieren, sollen nun die Abschussmöglichkeiten massiv ausgeweitet werden – das ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Besonders inakzeptabel ist für den BUND die Einführung einer sechsmonatigen Jagdzeit. Niemand kann abschätzen, wie viele Wölfe dadurch getötet werden. Auch Tiere, die bislang nie Nutztierrisse verursacht haben, können betroffen sein. Die Entnahme reproduzierender Altwölfe aus Rudeln kann den Druck auf Weidetiere sogar erhöhen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem, dass Jagdzeiten die Zahl der Nutztierrisse nicht senken. Ein Effekt tritt erst bei massiver Dezimierung bis hin zur Bestandsgefährdung ein. „Wer eine so lange Jagdzeit einführt, nimmt das Aussterben des Wolfs billigend in Kauf“, warnt Stenglein.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Entnahmemöglichkeiten in der Schonzeit gehen aus Sicht des BUND deutlich zu weit. Demnach sollen Abschüsse künftig in einem Umkreis von bis zu 20 Kilometern um einen Riss für mehrere Wochen verpflichtend möglich sein, dies jedoch ohne klaren Bezug zum tatsächlich schadensverursachenden Tier und ohne verbindliche räumliche oder zeitliche Begrenzung. Der Gesetzentwurf erlaubt sogar die Entnahme ganzer Rudel ohne konkrete Schadenszuordnung, um vermeintliche wirtschaftliche Schäden zu verhindern.
Alarmierend ist zudem die Abschussprognose der Bundesregierung selbst: Laut Gesetzentwurf könnten künftig jährlich bis zu 300 Wölfe durch Bejagung sterben. Angesichts der aktuellen Bestandszahlen wäre der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand des Wolfs damit nicht zu halten. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium öffnet die Türen für Abschüsse weit, zeigt aber kein Interesse daran, die Folgen zu überwachen“, so Stenglein weiter. „Dabei verlangt die FFH-Richtlinie ein belastbares Monitoring und klare Obergrenzen – beides fehlt.“
Der BUND fordert den Bundestag daher auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind ein bundesweit verbindliches Bestandsmonitoring, klare Entnahmeobergrenzen und ein rechtssicherer Fokus auf die Entnahme einzelner Problemwölfe. Nur so kann bundesweit und auch in NRW ein konfliktarmes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung gelingen.
Hintergrund:
Reinhard et al. (2023) haben anhand einer umfassenden Recherche für den Beitrag „Wie lassen sich Nutztierübergriffe durch Wölfe nachhaltig minimieren?“ dargelegt, ob und unter welchen Bedingungen Wolfsabschüsse die Übergriffe auf Nutztiere verringern. Hinsichtlich der Jagd kommen die Autor*innen zu dem Ergebnis: „Eine generelle Bejagung von Wölfen, ohne sie großflächig auszurotten, ist offensichtlich kein geeignetes Mittel, um Nutztierschäden in Deutschland zu verringern. Getötete Wölfe werden rasch wieder durch Reproduktion oder Neuzuwanderer ersetzt, und auch diese Wölfe werden ungeschützte Weidetiere als Nahrungsquelle entdecken und nutzen, wenn keine geeigneten Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.“