BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

BUND: Stromleitung verstößt gegen Artenschutz

19. Juni 2013 | Klima & Energie, Netzausbau

380 kV-Hochspannungsfreileitung in Lünen vor Gericht

Stromleitung contra Natur. © D. Jansen

Am kommenden Freitag (21.06.2013) verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den energierechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung auf dem Gebiet der Städte Lünen und Waltrop. Die ca. 8,2 Kilometer lange Trasse der Netzleitung Lünen GmbH war von der Bezirksregierung Münster am 11. Dezember 2009 genehmigt worden. Sie soll der Anbindung von zwei Steinkohlekraftwerken an das Stromnetz dienen, darunter ist auch das vom BUND mit seiner Klage gestoppte Trianel Kohlekraftwerk im Lüner Stummhafen. Gegen die Genehmigung  der Stromleitung macht der BUND vor allem artenschutzrechtliche Gründe geltend.

Der BUND hatte in seiner Klage vom 18. Januar 2011 zahlreiche Verstöße des Vorhabens gegen Bestimmungen des Natur- und Artenschutzrechtes gerügt. Das von der Trasse betroffene Gebiet ist von besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Freileitung führt nach Auffassung des BUND zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für streng geschützte Vogelarten wie den Uhu und etliche seltene Fledermausarten (Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler). „Abgesehen von der artenschutzrechtlichen Unvereinbarkeit der Stromleitung ist sie auch noch völlig überdimensioniert“, sagte BUND-Vorstand Thomas Krämerkämper. „Sie ist für zwei neue Kohlekraftwerke ausgelegt, wovon eines vom BUND gerichtlich gestoppt wurde und das andere nur als vage Planung existiert. So eine Netzplanung ist nicht vermittelbar.“

Mit einem Eilantrag vom 18. Februar 2010 hatte der BUND versucht, die Bauarbeiten zu stoppen. Dieser war am 19. Juli 2010 vom Oberverwaltungsgericht aus formalen Gründen abgewiesen worden. Inzwischen wurde das Vorhaben realisiert. Setzt sich der BUND vor Gericht durch, muss der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden. BUND-Anwalt Dirk Teßmer: „Für das Kohlekraftwerk Lünen gibt es nach dem rechtkräftigen Klageerfolg des BUND keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und eine solche ist auch nicht absehbar. Damit fehlt der Freileitung die erforderliche Grundlage. Die von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen geschützter Tiere sind allein deshalb rechtswidrig.“

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