„Der BUND steht für ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf. Der Schutz von Weidetieren ist dabei ein berechtigtes Anliegen. Deshalb setzt sich der BUND seit Jahren für einen flächendeckenden und vollständig finanzierten Herdenschutz durch Zäune und ausgebildete Schutzhunde ein. Die Tötung eines geschützten Wolfes darf nur das letzte Mittel sein und setzt voraus, dass alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Die jetzt erteilte Entnahmegenehmigung für Wolf GW1896m ist die erste nach Änderung des Bundesjagdrechts, die seit April diesen Jahres gilt. Wir fordern eine transparente Darstellung der Entscheidungsgrundlagen. Insbesondere muss nachvollziehbar sein, welche Rolle die Herdenschutzsituation vor Ort bei der Entscheidung gespielt hat, welche anderweitigen Maßnahmen geprüft wurden und welche Erkenntnisse die Behörden zu deren Wirksamkeit gewonnen haben. Wir werden die fachlichen Unterlagen und die Begründung der Genehmigung sorgfältig prüfen.“