BUND mit neuer Klage gegen den Tagebau Hambach

20. April 2018 | Braunkohle, Hambach, Klima & Energie, Klimawandel, Kohle

Heftike Kritik an Bergbehörde wegen einseitiger Bevorzugung des RWE

Der Hambacher Wald. (D. Jansen)

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will mit einer neuen Klage gegen den Braunkohlentagebau die Restflächen des wertvollen Hambacher Waldes retten. Die Natur- und Klimaschützer reichten heute beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Aufhebung der Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 ein. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die bergrechtliche Zulassung für den Tagebau Hambach auf Antrag der RWE Power AG am 29. März 2018 erteilt und gleichzeitig deren sofortige Vollziehung angeordnet.

Die Bergbehörde stützt sich bei ihrer Entscheidung wesentlich auf ein vom Tagebaubetreiber in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die Notwendigkeit der nachträglichen Aufnahme der restlichen Waldflächen in das europaweite Gebietsschutznetz Natura 2000 verneint.  Der BUND hat dagegen schon im früheren Eilverfahren gegen den vorherigen Hauptbetriebsplan gutachterlich dargelegt, dass auch die Restflächen nicht nur die Kriterien zur Ausweisung als FFH-Gebiet erfüllen, sondern wegen des Vorkommens zweier Wochenstubenkolonien der streng geschützten Bechsteinfledermaus auch zwingend als ein solches Gebiet hätten nachgemeldet werden müssen. Nach der geltenden Rechtslage wäre die Zerstörung eines solchen potenziellen FFH-Gebiets unzulässig.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte bereits Ende 2017 erklärt, dass  gewichtige fachliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Existenz eines FFH-Gebiets im Hambacher Wald nicht von vornherein ausschlössen. Daraufhin hatte die Bezirksregierung Arnsberg zwar die vorherige bergrechtliche Zulassung bis zum 31. März 2018 verlängert, weitere Rodungen aber untersagt. Erstmals seit 40 Jahren standen damit die Kettensägen im Hambacher Wald weitgehend still. Die neue Hauptbetriebsplanzulassung beinhaltet allerdings wieder eine Rodungsgenehmigung, die der RWE Power AG gestattet, die Rodungen ab dem 1. Oktober 2018 fortzusetzen.

Mit der neuen Klage verfolgt der BUND das Ziel, die noch existierenden Restflächen des Hambacher Waldes zu retten und den Tagebau zu stoppen. Trotz der bisherigen tagebaubedingten Zerstörungen sind die strukturreichen Eichen- und Buchenwälder als Lebensraum für viele geschützte Tiere von hoher Bedeutung. Zudem ist die im Tagebau Hambach gewonnene Kohle angesichts historisch hoher Nettostromexporte ins Ausland zur Sicherung der heimischen Energieversorgung nicht notwendig. Nach Berechnungen des BUND verfügt der Tagebau zudem auch ohne weitere Rodungen über Förderreserven von mehreren Jahren.

Auf heftige Kritik seitens des BUND stößt deshalb das Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg. Entgegen der vorherigen Ankündigungen könne von einer intensiven Prüfung des RWE-Antrags keine Rede sein. Zudem verweigert die Bergbehörde dem BUND noch immer die Übermittlung der RWE-Antragsunterlagen.  Ohne diese Antragsunterlagen aber wird dem BUND eine sachgemäße Bewertung unnötig erschwert. Die Behörde begründet ihre Ablehnung mit dem „Anspruch des Bergbauunternehmens auf eine faires Verwaltungsverfahren“, der „ Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des Verfahrensablaufs“ und der „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Diese einseitige Bevorzugung der Interessen des RWE zeigt nach Ansicht des BUND, dass sich die Bergbehörde noch immer vor allem als Dienstleister des Kohlekonzerns versteht. Diese „Verzögerungstaktik“ erschwere zudem eine zeitnahe gerichtliche Klärung der komplexen Thematik.

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